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Zwei-plus-Vier-Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Entwicklung: was soll das heißen ?
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Der '''Zwei-plus-Vier-Vertrag''' (vollständiger amtlicher Titel: ''Vertrag über die abschließende Regelung in bezug<!-- bitte nicht ändern! --> auf Deutschland''; daher auch kurz als ''Regelungsvertrag'' bezeichnet) ist ein [[Staatsvertrag]] zwischen der [[Bundesrepublik Deutschland]] und der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] einerseits sowie [[Frankreich]], der [[Sowjetunion]], [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] und den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]] andererseits. Er machte den Weg für die [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung Deutschlands]] frei, wurde am 12.&nbsp;September 1990 in [[Moskau]] unterzeichnet und trat am 15.&nbsp;März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.<ref>Vgl. BGBl. II 1990, {{Webarchiv|url=http://www.krr-faq.net/bilder/bg901317.jpg |wayback=20140427022222 |text=S. 1317 (Art.&nbsp;2)}}</ref> Demnach unterstand [[Deutschland]] bis 1990 [[de jure]] noch dem [[Besatzungsrecht]].
Der '''Zwei-plus-Vier-Vertrag''' (vollständiger amtlicher Titel: ''Vertrag über die abschließende Regelung in bezug<!-- bitte nicht ändern! --> auf Deutschland''; daher auch kurz als ''Regelungsvertrag'' bezeichnet) ist ein [[Staatsvertrag]] zwischen der [[Bundesrepublik Deutschland]] und der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] einerseits sowie [[Frankreich]], der [[Sowjetunion]], [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] und den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]] andererseits. Er machte den Weg für die [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung Deutschlands]] frei, wurde am 12.&nbsp;September 1990 in [[Moskau]] unterzeichnet und trat am 15.&nbsp;März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.<ref>Vgl. BGBl. II 1990, {{Webarchiv|url=http://www.krr-faq.net/bilder/bg901317.jpg |wayback=20140427022222 |text=S. 1317 (Art.&nbsp;2)}}</ref> Demnach unterstand [[Deutschland]] bis 1990 [[de jure]] noch dem [[Besatzungsrecht]].
== Entwicklung ==
Derzeit gibt es in [[Russland]] Überlegungen, den Zwei-plus-Vier-Vertrag zu kündigen.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 9. Juni 2024, 12:55 Uhr

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.[1] Demnach unterstand Deutschland bis 1990 de jure noch dem Besatzungsrecht.

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Vgl. BGBl. II 1990, S. 1317 (Art. 2) (Archivversion vom 27. April 2014)