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Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. '''Bezirksregierung''' ist der Titel der [[Behörde]], die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem [[Regierungspräsident]]en. Der oberste Beamte als ''Regierungspräsident'' wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen [[Landesregierung]] eingesetzt.
'''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. '''Bezirksregierung''' ist der Titel der [[Behörde]], die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei oft von einem [[Regierungspräsident]]en. Der oberste Beamte als ''Regierungspräsident'' wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen [[Landesregierung]] eingesetzt.


== Situation in den Bundesländern ==
== Situation in den Bundesländern ==

Version vom 13. März 2025, 08:11 Uhr

Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel der Behörde, die den Bezirk verwaltet und dabei verschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei oft von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der jeweiligen Landesregierung eingesetzt.

Situation in den Bundesländern

In folgenden Ländern gibt es heutzutage Regierungsbezirke:

Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden die Regierungsbezirke in vielen Ländern - beispielsweise in Niedersachsen zum 1. Januar 2005 - abgeschafft; in Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gab es nie Regierungsbezirke.

Während der DDR-Zeit gab es ähnliche Bezirke, 1991 entstanden in Sachsen die Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ähnlichem Zuschnitt wie die vormaligen DDR-Bezirke.

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