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Als '''Waffe''' werden in der Regel Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, [[Lebewesen]] physisch, also körperlich (meist durch [[Mechanik|mechanische]] Einwirkung) in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen. Eine Waffe kann zur [[Verwundung]] oder sogar zum [[Tod]] führen. Waffen werden oft zur Sicherheit (zum Beispiel bei der [[Polizei]]), für die [[Selbstverteidigung]] und auch im [[Krieg]] eingesetzt. Inwieweit auch bestimmte [[psychologische Methode]]n als „Waffe“ bezeichnet werden können, ist in der [[Wissenschaft]] umstritten.<ref>Franz Kiener: ''Das Wort als Waffe. Zur Psychologie der verbalen Aggression.'' Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1983, ISBN 3-525-01406-6. [http://www.linse.uni-due.de/linse/rezensionen/erstsemesterrezensionen/kiener.html (online)]</ref> | |||
Als '''Waffe''' werden in der Regel Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, [[Lebewesen]] physisch, also körperlich (meist durch [[Mechanik|mechanische]] Einwirkung) in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen. Eine Waffe kann zur [[Verwundung]] oder sogar zum [[Tod]] führen. Waffen werden oft zur Sicherheit (zum Beispiel bei der [[Polizei]]), für die [[Selbstverteidigung]] und auch im [[Krieg]] eingesetzt. Inwieweit auch bestimmte [[psychologische Methode]]n als „Waffe“ bezeichnet werden können, ist in der [[Wissenschaft]] umstritten. | |||
Der [[Waffenbesitz]] und der [[Waffengebrauch]] sowie die [[Waffenhersteller|Waffenherstellung]] und der [[Waffenhandel]]) werden unter anderem durch das [[Waffenrecht]] geregelt. [[Sportwaffe]]n sind wegen ihres Gefährdungspotentials ebenfalls davon betroffen. | Der [[Waffenbesitz]] und der [[Waffengebrauch]] sowie die [[Waffenhersteller|Waffenherstellung]] und der [[Waffenhandel]]) werden unter anderem durch das [[Waffenrecht]] geregelt. [[Sportwaffe]]n sind wegen ihres Gefährdungspotentials ebenfalls davon betroffen. | ||
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Das [[Waffengesetz]] (WaffG)<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html</ref> der [[Bundesrepublik Deutschland]] definiert den juristischen Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen. Hinzu kommt das [[Sprengstoffgesetz]] (SprengG),<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html</ref> das explosionsgefährliche Stoffe umfasst. Für militärische Zwecke konstruierte Waffen werden durch das [[Kriegswaffenkontrollgesetz]] (KrWaffKontrG)<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html</ref> reglementiert. | Das [[Waffengesetz]] (WaffG)<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html</ref> der [[Bundesrepublik Deutschland]] definiert den juristischen Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen. Hinzu kommt das [[Sprengstoffgesetz]] (SprengG),<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html</ref> das explosionsgefährliche Stoffe umfasst. Für militärische Zwecke konstruierte Waffen werden durch das [[Kriegswaffenkontrollgesetz]] (KrWaffKontrG)<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html</ref> reglementiert. | ||
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Version vom 13. Juni 2020, 05:09 Uhr
Als Waffe werden in der Regel Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, Lebewesen physisch, also körperlich (meist durch mechanische Einwirkung) in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen. Eine Waffe kann zur Verwundung oder sogar zum Tod führen. Waffen werden oft zur Sicherheit (zum Beispiel bei der Polizei), für die Selbstverteidigung und auch im Krieg eingesetzt. Inwieweit auch bestimmte psychologische Methoden als „Waffe“ bezeichnet werden können, ist in der Wissenschaft umstritten.[1]
Der Waffenbesitz und der Waffengebrauch sowie die Waffenherstellung und der Waffenhandel) werden unter anderem durch das Waffenrecht geregelt. Sportwaffen sind wegen ihres Gefährdungspotentials ebenfalls davon betroffen.
Juristische Definition in Deutschland
Das Waffengesetz (WaffG)[2] der Bundesrepublik Deutschland definiert den juristischen Waffenbegriff und regelt den Umgang mit Waffen. Hinzu kommt das Sprengstoffgesetz (SprengG),[3] das explosionsgefährliche Stoffe umfasst. Für militärische Zwecke konstruierte Waffen werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)[4] reglementiert.
Übertragene Bedeutung
Im militärischen Bereich werden auch verschiedene organisatorische Einheiten als Waffe bezeichnet. So ist die Infanterie eine Hauptwaffe für den Kampf auf dem Erdboden, die Luftstreitkräfte werden in einigen Staaten Luftwaffe bezeichnet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Franz Kiener: Das Wort als Waffe. Zur Psychologie der verbalen Aggression. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1983, ISBN 3-525-01406-6. (online)
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html
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