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Gleichberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gleichberechtigung''' bezeichnet die [[Gleichheit]] verschiedener [[Rechtssubjekt]]e in einem bestimmten [[Rechtssystem | '''Gleichberechtigung''' bezeichnet die [[Gleichheit]] verschiedener [[Rechtssubjekt]]e ([[natürliche Person|natürliche]] und [[juristische Person]]en) in einem bestimmten [[Rechtssystem]], das oft als [[Rechtsstaat]] bezeichnet wird. Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von [[Humanismus]] und [[Aufklärung]] verwurzelt und Wesenskern der [[Menschenwürde]].<ref>[[Reinhold Zippelius]], Der Gleichheitssatz, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Bd. 47, 1989, S. 7 ff.</ref> Sie war als ''Gleichheit'' ({{frS}} égalité) der sozialen Stände im Staat neben [[Freiheit]] (liberté) und ''Brüderlichkeit'' (fraternité) eine Forderung der [[Französische Revolution|französischen Revolution]]. | ||
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Version vom 10. Juli 2023, 22:49 Uhr
Gleichberechtigung bezeichnet die Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen) in einem bestimmten Rechtssystem, das oft als Rechtsstaat bezeichnet wird. Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde.[1] Sie war als Gleichheit (französisch égalité) der sozialen Stände im Staat neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution.
Andere Lexika
- ↑ Reinhold Zippelius, Der Gleichheitssatz, in: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Bd. 47, 1989, S. 7 ff.