PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Nennwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
ergänzt div.
Zeile 1: Zeile 1:
'''Nennwert''' oder '''Nominalwert''' ({{enS}} ''par value'') ist in der [[Wirtschaft]] der in [[Geld]] ausgedrückte [[Wert (Wirtschaft)|Wert]] (Zahlenwert), der auf gesetzlichen [[Zahlungsmittel]] ([[Banknote]]n und [[Münzen]]) oder [[Wertpapier]]en ([[Aktie]]n, [[Anleihe]]n) aufgedruckt oder geprägt (bei Münzen) ist. In Bezug auf das vorhandene [[Kapital]], das zum Beispiel in einer [[Bilanz]] ausgewiesen ist, kann der Nominalwert von dem tatsächlichen Wert abweichen.
'''Nennwert''' oder '''Nominalwert''' ({{enS}} ''par value'') ist in der [[Wirtschaft]] der in [[Geld]] ausgedrückte [[Wert (Wirtschaft)|Wert]] (Zahlenwert), der auf gesetzlichen [[Zahlungsmittel]] ([[Banknote]]n und [[Münzen]]) oder [[Wertpapier]]en ([[Aktie]]n, [[Anleihe]]n) aufgedruckt oder geprägt (bei Münzen) ist. In Bezug auf das vorhandene [[Kapital]], das zum Beispiel in einer [[Bilanz]] ausgewiesen ist, kann der Nominalwert von dem tatsächlichen Wert abweichen.


Der Nennwert steht im Mittelpunkt der Lehre des [[Nominalismus (Recht)|Nominalismus]] und des [[Nominalwertprinzip]]s. Beide ignorieren [[Preisniveau]]- und [[Geldwert]]veränderungen durch [[Inflation]] oder [[Deflation]]. Sie verlangen, dass bei Nominalgütern oder Geld ausschließlich deren Nennwert zu betrachten ist. Es gilt der Grundsatz „Euro 2002 = Euro 2017“. Auch der ''schuldrechtliche Nominalismus'' geht davon aus, dass der Wert einer [[Geldschuld]] ausschließlich durch den Nennwert bestimmt wird.<ref>[[Otto Palandt]]/Christian Grüneberg, ''BGB-Kommentar'', 73. Auflage, 2014, § 245 Rn. 6</ref> Dadurch bleiben Geldwertschwankungen bei [[Schuldverhältnis]]sen unberücksichtigt. Der Nominalismus ist deshalb weder geeignet, eine Inflation zu verhindern, noch löst eine Abkehr vom Nominalismus Inflation aus. Das Nominalwertprinzip beherrscht außerdem das deutsche [[Steuerrecht]], so dass es zur [[Besteuerung]] von [[Scheingewinn]]en kommen kann.
Der Nennwert steht im Mittelpunkt der Lehre des [[Nominalismus (Recht)|Nominalismus]] und des [[Nominalwertprinzip]]s. Beide ignorieren [[Preisniveau]]- und [[Geldwert]]veränderungen durch [[Inflation]] oder [[Deflation]]. Sie verlangen, dass bei Nominalgütern oder Geld ausschließlich deren Nennwert zu betrachten ist. Es gilt der Grundsatz „Euro 2002 = Euro 2017“. Auch der ''schuldrechtliche Nominalismus'' geht davon aus, dass der Wert einer [[Geldschuld]] ausschließlich durch den Nennwert bestimmt wird.<ref>[[Otto Palandt]]/Christian Grüneberg, ''BGB-Kommentar'', 73. Auflage, 2014, § 245 Rn. 6</ref> Dadurch bleiben Geldwertschwankungen bei [[Schuldverhältnis]]sen unberücksichtigt, sofern kein variabler [[Zins]] vereinbart wurde.. Der Nominalismus ist deshalb weder geeignet, eine Inflation zu verhindern, noch löst eine Abkehr vom Nominalismus Inflation aus. Das Nominalwertprinzip beherrscht außerdem das deutsche [[Steuerrecht]], so dass es zur [[Besteuerung]] von [[Scheingewinn]]en kommen kann.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Version vom 5. Dezember 2019, 14:12 Uhr

Nennwert oder Nominalwert (englisch par value) ist in der Wirtschaft der in Geld ausgedrückte Wert (Zahlenwert), der auf gesetzlichen Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen) oder Wertpapieren (Aktien, Anleihen) aufgedruckt oder geprägt (bei Münzen) ist. In Bezug auf das vorhandene Kapital, das zum Beispiel in einer Bilanz ausgewiesen ist, kann der Nominalwert von dem tatsächlichen Wert abweichen.

Der Nennwert steht im Mittelpunkt der Lehre des Nominalismus und des Nominalwertprinzips. Beide ignorieren Preisniveau- und Geldwertveränderungen durch Inflation oder Deflation. Sie verlangen, dass bei Nominalgütern oder Geld ausschließlich deren Nennwert zu betrachten ist. Es gilt der Grundsatz „Euro 2002 = Euro 2017“. Auch der schuldrechtliche Nominalismus geht davon aus, dass der Wert einer Geldschuld ausschließlich durch den Nennwert bestimmt wird.[1] Dadurch bleiben Geldwertschwankungen bei Schuldverhältnissen unberücksichtigt, sofern kein variabler Zins vereinbart wurde.. Der Nominalismus ist deshalb weder geeignet, eine Inflation zu verhindern, noch löst eine Abkehr vom Nominalismus Inflation aus. Das Nominalwertprinzip beherrscht außerdem das deutsche Steuerrecht, so dass es zur Besteuerung von Scheingewinnen kommen kann.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika





  1. Otto Palandt/Christian Grüneberg, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, § 245 Rn. 6