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Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Dezember 2016, 01:42 Uhr
Der Staat ist das öffentliche Gemeinwesen, das auf einem bestimmten Gebiet ansässige Bewohner in der Vereinigung von Regierung und Regierten umfaßt. Diese Definition ist jedoch keine allgemein anerkannte, vielmehr gehen in der Wissenschaft die Ansichten über Wesen und Zweck des Staats sehr auseinander. Als allgemeine Voraussetzungen gelten, wenn von einem Staat die Rede sein soll: Staatsgebiet, Regierung, Regierte und eine zweckentsprechende Organisation.
Weitere Gemeinsamkeiten können sein:
Oft wird das Vorbild der Familie als Urform des Staates benutzt. Familienmitglieder kann man sich nicht aussuchen, neue Mitglieder aus anderen Familien kommen z.B. durch Heirat dazu. Bei Staaten erfolgen Veränderungen meist als Folgen eines Krieges. Hier für Ausgleich der Interessen zu sorgen liegt im eigenen Interesse der Mehrheitsgesellschaft.
- Aktuell problematische Konstellationen sind beispielsweise
- Kurden aus Kurdistan in der Türkei
- Palästinenser in Israel
- Korsen, die nicht zu Frankreich gehören wollen
- Basken, die nicht zu Spanien, aber auch nicht zu Frankreich gehören wollen
- Diverse Völker innerhalb Russlands. Der ehemalige Vielvölkerstaat Sowjetunion benutzte ebenfalls das Bild der Familie und bestand offiziell aus 14 Schwestern.
Staaten können ihrerseits aus relativ autonomen Unterstaaten bestehen
- 50 Bundesstaaten bilden die Vereinigten Staaten von Amerika
- 16 Bundesländer bilden die Bundesrepublik
- Kantone bilden die Schweiz
- Bundesländer bilden Österreich
Werden Staaten zentral geführt, wie Spanien oder Frankreich, sind diese Staaten unterteilt
- In Bezirke
- Regionen
- Provinzen
Staaten können sich zu supranationalen Organisationen zusammentun, wie Beispielsweise:
Es gibt diverse Möglichkeiten einen Staat zu regieren
Weblinks
- Staat in Meyers Konversationslexikon. Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892 (sehr ausführlich)
Einzelnachweise
Andere Lexika