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Kommunion: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kommunion''' (von {{ELSalt|κοινωνία}} ''koinonia'', [[latein]]isch ''communio'' =  „[[Gemeinschaft]]“) ist in der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] eine Feier für Kinder, die das sogenannte [[Vernunftalter]] erreicht haben<ref>In Titel IV, Kapitel I, Can. 97 § 2 des [[Codex Iuris Canonici]] von 1983 heißt es: {{"|Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt..., nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat}} (https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_buch1.htm online)</ref> und ist verbunden mit der [[Eucharistie]] (auch [[Abendmahl]] genannt). In der Regel wird diese Feier auch als ''Erstkommunion'' bezeichnet<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Erstkommunion</ref> und ist vergleichbar mit der [[Konfirmation]] in der [[Evangelische Kirche|Evangelischen Kirche]]. Seit dem 19.&nbsp;Jahrhundert wurde der [[Weißer Sonntag|Weiße Sonntag]], der [[Sonntag]] nach Ostern, zum bevorzugten Termin für diese Feier.<ref>Dieter Emeis: ''Erstkommunion. I. Pastoral.'' In: Walter Kasper (Hrsg.): [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 834.</ref>  
Die '''Kommunion''' (von {{ELSalt|κοινωνία}} ''koinonia'', [[latein]]isch ''communio'' =  „[[Gemeinschaft]]“) ist in der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] eine Feier für Kinder, die das sogenannte [[Vernunft]]alter erreicht haben<ref>In Titel IV, Kapitel I, Can. 97 § 2 des [[Codex Iuris Canonici]] von 1983 heißt es: {{"|Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt..., nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat}} ([https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_buch1.htm online])</ref> und ist verbunden mit der [[Eucharistie]] (auch [[Abendmahl]] genannt). In der Regel findet diese Feier im Jahr der [[Einschulung]] statt, wird als ''Erstkommunion'' bezeichnet<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Erstkommunion</ref> und ist vergleichbar mit der [[Konfirmation]] in der [[Evangelische Kirche|Evangelischen Kirche]], die aber wesentlich später stattfindet. Seit dem 19.&nbsp;Jahrhundert wurde der [[Weißer Sonntag|Weiße Sonntag]], der [[Sonntag]] nach Ostern, zum bevorzugten Termin für diese Feier.<ref>Dieter Emeis: ''Erstkommunion. I. Pastoral.'' In: Walter Kasper (Hrsg.): [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 834.</ref>  


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Aktuelle Version vom 15. August 2024, 16:23 Uhr

Die Kommunion (von altgriechisch κοινωνία koinonia, lateinisch communio = „Gemeinschaft“) ist in der römisch-katholischen Kirche eine Feier für Kinder, die das sogenannte Vernunftalter erreicht haben[1] und ist verbunden mit der Eucharistie (auch Abendmahl genannt). In der Regel findet diese Feier im Jahr der Einschulung statt, wird als Erstkommunion bezeichnet[2] und ist vergleichbar mit der Konfirmation in der Evangelischen Kirche, die aber wesentlich später stattfindet. Seit dem 19. Jahrhundert wurde der Weiße Sonntag, der Sonntag nach Ostern, zum bevorzugten Termin für diese Feier.[3]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. In Titel IV, Kapitel I, Can. 97 § 2 des Codex Iuris Canonici von 1983 heißt es: „Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt..., nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat“ (online)
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Erstkommunion
  3. Dieter Emeis: Erstkommunion. I. Pastoral. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 834.