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'''Kulm''' (auch ''Culm'', [[Polnische Sprache|polnisch]] ''Chełmno'') ist eine Stadt in der [[Polen|polnischen]] [[Woiwodschaft Kujawien-Pommern]]. Die Stadt liegt im ehemaligen [[Westpreußen]], etwa 30 Kilometer nordöstlich von [[Bromberg]], und hat rund 20.000 Einwohner. | '''Kulm''' (auch ''Culm'', [[Polnische Sprache|polnisch]] ''Chełmno'') ist eine Stadt in der [[Polen|polnischen]] [[Woiwodschaft Kujawien-Pommern]]. Die Stadt liegt im ehemaligen [[Westpreußen]], etwa 30 Kilometer nordöstlich von [[Bromberg]], und hat rund 20.000 Einwohner. | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Das am Höhenrand des rechten [[Weichsel]]ufers an einem wichtigen Flussübergang gelegene Kulm war schon vor Ankunft des [[Deutscher Orden|Deutschen Ordens]] ein wichtiger Platz. Davon zeugen zahlreiche Funde europäischer und sogar [[arabisch]]er Münzen. Nachdem die [[Polen]] erobernd, [[Christianisierung|christianisiernd]] und [[Kolonisation|kolonisierend]] in das Gebiet vorgedrungen waren, bedrohte einee Erhebung der indigenen [[Pruzzen]] die polnischen Gebietseroberungen. So vermochte [[Konrad von Masowien]], als er im Winter 1225/26 dem Deutschen Orden für seinen Beistand gegen die heidnischen Pruzzen das [[Kulmer Land]] anbot, nur einen Anspruch auf dieses Gebiet überlassen. Die deutschen Ritter besiegten die Pruzzen und legten beim heutigen Kulm 1232 eine Siedlung an, die am 18. Dezember 1233 die dem [[Magdeburger Stadtrecht]] nachgebildete [[Kulmische Handfeste]] erhielt. Auch ein spezielles Güterrecht wurde später als [[Kulmisches Recht]] bezeichnet und 1294 in den ''Fünf Büchern des Alten Kulm'' aufgezeichnet. Dies Recht blieb für die [[Preußen|preußischen]] Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum "Grundgesetz" des Ordensstaates. <ref>Erich Weise (Hrsg.): ''Handbuch der historischen Stätten - Ost- und Westpreußen'', Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1966, Seite 111 bis 113</> | Das am Höhenrand des rechten [[Weichsel]]ufers an einem wichtigen Flussübergang gelegene Kulm war schon vor Ankunft des [[Deutscher Orden|Deutschen Ordens]] ein wichtiger Platz. Davon zeugen zahlreiche Funde europäischer und sogar [[arabisch]]er Münzen. Nachdem die [[Polen]] erobernd, [[Christianisierung|christianisiernd]] und [[Kolonisation|kolonisierend]] in das Gebiet vorgedrungen waren, bedrohte einee Erhebung der indigenen [[Pruzzen]] die polnischen Gebietseroberungen. So vermochte [[Konrad von Masowien]], als er im Winter 1225/26 dem Deutschen Orden für seinen Beistand gegen die heidnischen Pruzzen das [[Kulmerland|Kulmer Land]] anbot, nur einen Anspruch auf dieses Gebiet überlassen. Die deutschen Ritter besiegten die Pruzzen und legten beim heutigen Kulm 1232 eine Siedlung an, die am 18. Dezember 1233 die dem [[Magdeburger Stadtrecht]] nachgebildete [[Kulmische Handfeste]] erhielt. Auch ein spezielles Güterrecht wurde später als [[Kulmisches Recht]] bezeichnet und 1294 in den ''Fünf Büchern des Alten Kulm'' aufgezeichnet. Dies Recht blieb für die [[Preußen|preußischen]] Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum "Grundgesetz" des Ordensstaates. <ref>Erich Weise (Hrsg.): ''Handbuch der historischen Stätten - Ost- und Westpreußen'', Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1966, Seite 111 bis 113</ref> | ||
== Einzelnachweise == | |||
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Aktuelle Version vom 8. August 2024, 10:26 Uhr
Kulm (auch Culm, polnisch Chełmno) ist eine Stadt in der polnischen Woiwodschaft Kujawien-Pommern. Die Stadt liegt im ehemaligen Westpreußen, etwa 30 Kilometer nordöstlich von Bromberg, und hat rund 20.000 Einwohner.
Geschichte
Das am Höhenrand des rechten Weichselufers an einem wichtigen Flussübergang gelegene Kulm war schon vor Ankunft des Deutschen Ordens ein wichtiger Platz. Davon zeugen zahlreiche Funde europäischer und sogar arabischer Münzen. Nachdem die Polen erobernd, christianisiernd und kolonisierend in das Gebiet vorgedrungen waren, bedrohte einee Erhebung der indigenen Pruzzen die polnischen Gebietseroberungen. So vermochte Konrad von Masowien, als er im Winter 1225/26 dem Deutschen Orden für seinen Beistand gegen die heidnischen Pruzzen das Kulmer Land anbot, nur einen Anspruch auf dieses Gebiet überlassen. Die deutschen Ritter besiegten die Pruzzen und legten beim heutigen Kulm 1232 eine Siedlung an, die am 18. Dezember 1233 die dem Magdeburger Stadtrecht nachgebildete Kulmische Handfeste erhielt. Auch ein spezielles Güterrecht wurde später als Kulmisches Recht bezeichnet und 1294 in den Fünf Büchern des Alten Kulm aufgezeichnet. Dies Recht blieb für die preußischen Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum "Grundgesetz" des Ordensstaates. [1]
Einzelnachweise
- ↑ Erich Weise (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten - Ost- und Westpreußen, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1966, Seite 111 bis 113
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