PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Sippenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
der Begriff hat nichts mit Haft zu tun
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Sippenhaftung''', oft auch '''Sippenhaft''' genannt, ist eine Form der kollektiven [[Haftung]]. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der [[Familie]]nmitglieder für Taten ihrer [[Angehörige]]n. Während der Zeit des [[Nationalsozialismus]] wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in auch [[Nordkorea]] und wird in [[Russland]] und [[Tschetschenien]] angewendet.
Die '''Sippenhaftung''', oft auch '''Sippenhaft''' genannt, ist eine Form der kollektiven [[Haftung]]. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der [[Familie]]nmitglieder für Taten ihrer [[Angehörige]]n. Während der Zeit des [[Nationalsozialismus]] wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in auch [[Nordkorea]] und wird in [[Russland]] und [[Tschetschenien]] angewendet. Von [[DDR-Kritik]]ern und sogenannten [[Antifa]]schisten wird oft in der Verwandtschaft prominenter Personen gesucht, z.B. ob der Vater in der [[SED]] oder [[NSDAP]] war; dies soll sich angeblich auf die Erziehung des Kindes ausgewirkt haben, das aber selbst oft nichts davon wusste.


== Rechtslage in Deutschland ==
== Rechtslage in Deutschland ==

Aktuelle Version vom 5. April 2024, 10:21 Uhr

Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, ist eine Form der kollektiven Haftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in auch Nordkorea und wird in Russland und Tschetschenien angewendet. Von DDR-Kritikern und sogenannten Antifaschisten wird oft in der Verwandtschaft prominenter Personen gesucht, z.B. ob der Vater in der SED oder NSDAP war; dies soll sich angeblich auf die Erziehung des Kindes ausgewirkt haben, das aber selbst oft nichts davon wusste.

Rechtslage in Deutschland

In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, gilt dies als rechtswidrig. So wurde z. B. eine Sanktion der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) vom Landessozialgericht in Celle beanstandet. Wegen des Fehlverhaltens eines 21-Jährigen war der Mutter der Mietzuschuss gekürzt worden. Dies sei Sippenhaftung und daher nicht zulässig.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Keine Sippenhaft, Bericht in Die Tageszeitung vom 22. Juli 2009 – abgerufen am 31. Dezember 2013.

Andere Lexika