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* ''[[Auslegung (Recht)|Auslegung im Recht]]'', die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines | * ''[[Auslegung (Recht)|Auslegung im Recht]]'', die Ermittlung des Sinnes einer [[Rechtsnorm]], eines [[Vertrag]]es oder sonstiger Willenserklärungen. Die Auslegung von [[Gesetz]]en ist im [[Gesetzeskommentar]] zu finden. | ||
* Im Zusammenhang mit der Auslegung und Deutung in der [[Theologie]], [[Literaturwissenschaft]] und [[Rechtswissenschaft]] spricht man auch von ''[[Exegese]]''. | |||
* ''[[Interpretation (Logik)|Interpretation]] in der formalen [[Logik]] und [[Semantik]]'': Die Interpretationsfunktion ordnet jedem syntaktisch korrekten Konstrukt einer formalen [[Sprache]] dessen Bedeutung zu. | * ''[[Interpretation (Logik)|Interpretation]] in der formalen [[Logik]] und [[Semantik]]'': Die Interpretationsfunktion ordnet jedem syntaktisch korrekten Konstrukt einer formalen [[Sprache]] dessen Bedeutung zu. In der [[Informatik]] gibt es [[Interpreter]] als Computerprogramme, die Texte, die in einer höheren [[Programmiersprache]] formuliert sind, in die [[Maschinensprache]] übersetzen und dadurch für den Computer ausführbar machen. Im Unterschied zum [[Compiler]], der nur die übersetzten Texte liefert und zusammenbaut, führt der Interpreter jedes übersetzte Kommando oder Gruppen von Kommandos unmittelbar danach gleich aus. | ||
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* Interpretation von ''[[Sinneseindruck|Sinneseindrücken]]'' durch das [[Gehirn]] | * Die ''[[Traumdeutung]]'' in der [[Psychoanalyse]] und ''[[Bildinterpretation]]'' oder Bilderdeutung in der [[Psychologie]] und [[Psychotherapie]] sowie der [[Kunsttherapie|Kunst-]] oder [[Maltherapie]]. | ||
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2025, 19:08 Uhr
Interpretation (von lateinisch interpretatio = „Auslegung, Übersetzung, Erklärung“) bedeutet im allgemeinen Sinne das Erklären der Bedeutung von etwas Gegebenem oder wenigstens von etwas Vorhandenem. Dabei handelt es sich oft um eine Aussage in bestimmten Texten, es kann aber auch ein Kunstwerk, eine soziale Situation oder etwas in der Natur Vorgefundenes oder eine Beobachtung sein. Meist beruht die Erklärung auf einer persönlichen, subjektiven Sichtweise. Es kann also immer mehrere Interpretationen geben, und keine kann zunächst für sich beanspruchen, die richtige zu sein. Hermeneutik ist die allgemeine, wissenschaftliche Methodenlehre der Interpretation von Texten.
Beispiele
- Auslegung im Recht, die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Die Auslegung von Gesetzen ist im Gesetzeskommentar zu finden.
- Im Zusammenhang mit der Auslegung und Deutung in der Theologie, Literaturwissenschaft und Rechtswissenschaft spricht man auch von Exegese.
- Interpretation in der formalen Logik und Semantik: Die Interpretationsfunktion ordnet jedem syntaktisch korrekten Konstrukt einer formalen Sprache dessen Bedeutung zu. In der Informatik gibt es Interpreter als Computerprogramme, die Texte, die in einer höheren Programmiersprache formuliert sind, in die Maschinensprache übersetzen und dadurch für den Computer ausführbar machen. Im Unterschied zum Compiler, der nur die übersetzten Texte liefert und zusammenbaut, führt der Interpreter jedes übersetzte Kommando oder Gruppen von Kommandos unmittelbar danach gleich aus.
- Interpretation von Messdaten, um Informationen über Zusammenhänge zu gewinnen: Geodaten präsentieren Informationen mit räumlichem Bezug.
- Interpretation von Sinneseindrücken durch das Gehirn und in Folge das Bewusstsein, wie z. B. der Raumlage, bei optische Täuschungen, Schwindelgefühl, Raumangst.
- Die Traumdeutung in der Psychoanalyse und Bildinterpretation oder Bilderdeutung in der Psychologie und Psychotherapie sowie der Kunst- oder Maltherapie.
Literatur
- Andreas Mauz, Christiane Tietz (Hrsg.): Verstehen und Interpretieren. Zum Basisvokabular von Hermeneutik und Interpretationstheorie, Hermeneutik und Interpretationstheorie, Band 1. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2020.
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