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Die Frau im Mittelalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die rechtliche Stellung der '''Frau im Mittelalter''' war schlecht. Im kirchlichen Recht war sie zwar gleichgestellt, aber beim [[Zivilrecht]] galt [[Germanen|germanisch]]-barbarisches Recht. Erst im [[11. Jahrhundert]] wurde die Tochter z.B. überhaupt erbberechtigt, sie erhielt die Hälfte des Sohnes-Anteils am ''beweglichen'' Gut (also ohne Liegenschaft). Die Frau durfte keine schriftlichen Verträge abschliessen und auch kein [[Testament]] erstellen. Vieles davon blieb bis in die Neuzeit erhalten.
Die rechtliche Stellung der '''Frau im Mittelalter''' war schlecht. Neben dem [[Kirchenrecht]] wurde [[Römisches Recht]] weiterentwickelt, wobei vor allem letzteres anders ausgelegt wurde. Die [[Hexenverfolgung]] führte zu großer Unfreiheit von Frauen, die Gefahr liefen, durch die verschiedenste Anschuldigung verfolgt und getötet zu werden.<ref>''Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden.'' Brockhaus, Leipzig 2005 bis 2006; S. 540–542. ISBN 978-3-7653-4140-3.</ref> Im [[Erbrecht]] galt [[Germanen|germanisch]]es Recht, so dass nur der [[Sohn]] erben konnte. Erst im [[11. Jahrhundert]] wurde die [[Tochter]] z.B. überhaupt erbberechtigt, sie erhielt die Hälfte des Sohnes-Anteils am ''beweglichen'' Gut (also ohne Haus und Grundstück). Die Frau durfte keine schriftlichen Verträge abschließen und auch kein [[Testament]] erstellen. Vom [[Priester]]amt wurde sie ausgeschlossen. Vieles davon blieb bis in die Neuzeit erhalten.


Aufgrund der vielen Kriege im Mittelalter bestand weit gehend ein Frauenüberschuss. Söhne als Nachwuchs waren deshalb deutlich gefragter als Töchter. Dies führte verbreitet zur Aussetzung von Säuglingen und Kleinkindern. Die Kirche verbot dies zwar, aber dieses Verbot setzte sich nur langsam durch.
Aufgrund der vielen Kriege im Mittelalter, an denen nur die Männer teilnahmen, gab es oft einen Frauenüberschuss. Söhne als Nachwuchs waren deshalb deutlich gefragter als Töchter. Dies führte manchmal zur Aussetzung von weiblichen [[Säugling]]en und Kleinkindern. Die Kirche verbot dies zwar, aber dieses Verbot setzte sich nur langsam durch. Anderseits gab es im Vergleich zu heute eine hohe Sterblichkeit bei den Müttern, so dass der [[Vater]] für die Versorgung seiner Kinder oft eine jüngere zweite Frau nehmen musste. Im frühen Mittelalter wurden Frauen schon mit durchschnittlich 15 Jahren verheiratet, wobei der Mann oft wesentlich älter war.<ref>Arno Borst, ''Lebensformen im Mittelalter'', S.74</ref>


Einige Städte waren etwas fortschrittlicher bei der Behandlung der Frauen. Sie liessen sie zum Gewerbetreiben zu. Sie nahmen sie in die [[Zunft]] auf, was ihnen den Status einer ''Gewerbefrau'' verlieh, womit sie auch Verträge abschliessen durften. Dies galt zumindest so lange, als die Frauen keine ernste Konkurrenz für die Zunft-Männer darstellten.
Einige Städte waren etwas fortschrittlicher bei der Behandlung der Frauen. Sie ließen sie zum Gewerbetreiben zu. Teilweise konnten sie in eine [[Zunft]] aufgenommen werden, was ihnen den Status einer ''Gewerbefrau'' verlieh, womit sie auch Verträge abschließen durften. Dies galt zumindest so lange, als die Frauen keine ernste Konkurrenz für die Männer darstellten.


Immerhin erlangten einige Frauen im Mittelalter durch Erbfolge und mangels männlicher Nachfolger auch einen Herrscherinnen-Status.
Immerhin erlangten einige Frauen im Mittelalter durch Erbfolge und mangels männlicher Nachfolger auch einen Herrscherinnen-Status.


==Quelle==
== Siehe auch ==
K. Schib et al.: ''Weltgeschichte'', Band 2: ''Mittelalter bis Frühneuzeit''
*[[Lebensformen der Frau im Mittelalter]]
== Literatur ==
*Arno Borst: ''Lebensformen im Mittelalter''. Ullstein Buchverlag, Frankfurt am Main 1973
*K. Schib et al.: ''Weltgeschichte'', Band 2: ''Mittelalter bis Frühneuzeit''


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== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie:Kultur (Mittelalter)]]
[[Kategorie:Frauengeschichte]]
[[Kategorie:Diskriminierung]]
[[Kategorie:Gleichstellung]]
[[Kategorie:Gleichstellung]]
[[Kategorie:Mittelalter]]

Aktuelle Version vom 9. April 2020, 09:13 Uhr

Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter war schlecht. Neben dem Kirchenrecht wurde Römisches Recht weiterentwickelt, wobei vor allem letzteres anders ausgelegt wurde. Die Hexenverfolgung führte zu großer Unfreiheit von Frauen, die Gefahr liefen, durch die verschiedenste Anschuldigung verfolgt und getötet zu werden.[1] Im Erbrecht galt germanisches Recht, so dass nur der Sohn erben konnte. Erst im 11. Jahrhundert wurde die Tochter z.B. überhaupt erbberechtigt, sie erhielt die Hälfte des Sohnes-Anteils am beweglichen Gut (also ohne Haus und Grundstück). Die Frau durfte keine schriftlichen Verträge abschließen und auch kein Testament erstellen. Vom Priesteramt wurde sie ausgeschlossen. Vieles davon blieb bis in die Neuzeit erhalten.

Aufgrund der vielen Kriege im Mittelalter, an denen nur die Männer teilnahmen, gab es oft einen Frauenüberschuss. Söhne als Nachwuchs waren deshalb deutlich gefragter als Töchter. Dies führte manchmal zur Aussetzung von weiblichen Säuglingen und Kleinkindern. Die Kirche verbot dies zwar, aber dieses Verbot setzte sich nur langsam durch. Anderseits gab es im Vergleich zu heute eine hohe Sterblichkeit bei den Müttern, so dass der Vater für die Versorgung seiner Kinder oft eine jüngere zweite Frau nehmen musste. Im frühen Mittelalter wurden Frauen schon mit durchschnittlich 15 Jahren verheiratet, wobei der Mann oft wesentlich älter war.[2]

Einige Städte waren etwas fortschrittlicher bei der Behandlung der Frauen. Sie ließen sie zum Gewerbetreiben zu. Teilweise konnten sie in eine Zunft aufgenommen werden, was ihnen den Status einer Gewerbefrau verlieh, womit sie auch Verträge abschließen durften. Dies galt zumindest so lange, als die Frauen keine ernste Konkurrenz für die Männer darstellten.

Immerhin erlangten einige Frauen im Mittelalter durch Erbfolge und mangels männlicher Nachfolger auch einen Herrscherinnen-Status.

Siehe auch

Literatur

  • Arno Borst: Lebensformen im Mittelalter. Ullstein Buchverlag, Frankfurt am Main 1973
  • K. Schib et al.: Weltgeschichte, Band 2: Mittelalter bis Frühneuzeit

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Die Frau im Mittelalter) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise

  1. Brockhaus. Enzyklopädie in 30 Bänden. Brockhaus, Leipzig 2005 bis 2006; S. 540–542. ISBN 978-3-7653-4140-3.
  2. Arno Borst, Lebensformen im Mittelalter, S.74