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Römisches Recht
Als römisches Recht wird das weitgehend historische Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Reich galt. Da die im Corpus iuris civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts im Hochmittelalter wiederentdeckt wurden, setzte sich die Wirkung des römischen Rechts bis ins 19. Jahrhundert fort und findet sich teilweise noch im heutigen Zivilrecht.
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