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Gemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Gemeinderat''' (auch ''Gemeindeparlament'') ist als Gremium in [[Kommunalpolitik|kommunalen]] Belangen (und auch als Bezeichnung dessen Mitglieder) in fast allen Staaten anzutreffen. Vorsitz führt im Allgemeinen ein [[Gemeindevorsteher]] ([[Bürgermeister]]).
Der Begriff '''Gemeinderat''' bezeichnet sowohl das [[Parlament]] einer [[Gemeinde]] als auch das Mitglied dieses Gremiums in der [[Kommunalpolitik]]. Entsprechende Gremien und Bezeichnungen sind in fast allen Staaten anzutreffen. Den Vorsitz des Gremiums führt im Allgemeinen ein [[Gemeindevorsteher]] oder [[Bürgermeister]].


Je nach Status der [[Gemeinde]] spricht man auch von ''[[Stadtrat]], Orts-, [[Marktgemeinde]]<nowiki/>rat'' und ähnlichem.
Je nach Status der [[Gemeinde]] spricht man auch von ''Orts-, [[Marktgemeinde]]<nowiki/>rat'' und ähnlichem.


Die Gemeinderäte entwickelten sich aus den mittelalterlichen [[Kommune (Mittelalter)#Stadtgemeinde und Rat|Stadträten]], die in der Regel nur die Elite des Bürgertums vertraten und auch nur von dieser gewählt wurden.
Der Gemeinderat entwickelte sich aus dem seit dem [[Mittelalter]] bestehenden [[Stadtrat]], der in einer [[Stadt]] zunächst nur die [[Elite]] des [[Bürgertum]]s vertrat und auch nur von dieser gewählt werden konnte.
 
im Einzelnen:
* [[Gemeinderat (Deutschland)]]
* [[Gemeinderat (Frankreich)]]
* [[Gemeinderat (Niederlande)]]
* [[Gemeinderat (Österreich)]]
* [[Gemeinderat (Schweiz)]]
* [[Stadtvertretung (Vereinigte Staaten)]]
 
als Institution von Städten
* [[Gemeinderat (Bern)]]
* [[Wiener Landtag und Gemeinderat]]


[[Kategorie:Kommunalpolitik]]
[[Kategorie:Kommunalpolitik]]
[[Kategorie:Leitungsorgan]]
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2024, 20:00 Uhr

Der Begriff Gemeinderat bezeichnet sowohl das Parlament einer Gemeinde als auch das Mitglied dieses Gremiums in der Kommunalpolitik. Entsprechende Gremien und Bezeichnungen sind in fast allen Staaten anzutreffen. Den Vorsitz des Gremiums führt im Allgemeinen ein Gemeindevorsteher oder Bürgermeister.

Je nach Status der Gemeinde spricht man auch von Orts-, Marktgemeinderat und ähnlichem.

Der Gemeinderat entwickelte sich aus dem seit dem Mittelalter bestehenden Stadtrat, der in einer Stadt zunächst nur die Elite des Bürgertums vertrat und auch nur von dieser gewählt werden konnte.

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