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Hitler-Gruß: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Hitler-Gruß''' galt als Begrüßungsform im Dritten Reich. Sie wurde von [[Adolf Hitler]] eingeführt. Dabei hob man seinen Arm in Augenhöhe und rief aus ''Heil Hitler!'' oder ''Sieg heil!'', es gibt auch eine Form des Grußes, bei der man den Arm nicht ganz hochhebt und dadurch können ihn auch alte Herrinnen und Herren machen. Gegenüber dem Führer selbst sagte man "Heil mein Führer!"
Der '''Hitler-Gruß''' galt als [[Begrüßungsform]] im „[[Drittes Reich|Dritten Reich]]“. Er wurde von [[Adolf Hitler]] eingeführt und auch als „deutscher Gruß“ bezeichnet. Dabei hob man seinen ausgestreckten Arm mit der meist flachen Hand in Augenhöhe. Dieser Gruß wurde jedoch nicht von Hitler erfunden, sondern in ähnlicher Weise bereits im [[Römisches Reich|römischen Reich]] vor 2000 Jahren verwendet. So soll der [[Legende]] zufolge [[Julius Cäsar]] von den [[Gladiator]]en wie folgt begrüßt worden sein: „Heil Cäsar, wir grüßen dich, die wir sterben müssen“. Hitler übernahm eine weiterentwickelt Form von [[Mussolini]]. Zur Vollrichtung der Grußhandlung wurde der rechte Arm mit offener und ungespreizter Handfläche in einem Winkel von 0 - 45° nach vorn ausgestreckt. Je nach den Umständen wurde mehr oder weniger laut dazu ''Heil Hitler!'' oder ''Sieg heil!'' ausgerufen. Es gibt auch eine Form des Grußes, bei der man den Arm nicht ganz hochhebt, und dadurch konnten ihn auch alte Frauen und Männer machen. Gegenüber dem Führer selbst sagte man "Heil mein Führer!"


[[Kategorie: Nationalsozialismus]]
Hitler selber hat nie ''Heil Hitler'' gerufen, sondern den Gruß meist nur kurz und stumm erwidert. Im Militär und anderen Organisationen war auch die Kurzform ''Heil'' üblich. Von Kritikern wurde der Gruß leise mit den Worten „so hoch liegt die Scheiße“ begleitet.
 
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist das Zeigen des Hitlergrußes nach dem [[Strafgesetzbuch]] (StGB) {{§|86|stgb|juris}} und {{§|86a|stgb|juris}} verboten.<ref>Rechtsindex - das juristische Informationsportal: [http://www.rechtsindex.de/strafrecht/1161-hitlergruss-ist-auch-ohne-politischen-absichten-strafbar ''Hitlergruß ist auch ohne politischen Absichten strafbar'']</ref><ref>[[Die Zeit]]: [http://www.zeit.de/online/2007/48/mahler-urteil ''Sechs Monate für Hitlergruß''], Bericht zur Verurteilung von [[Horst Mahler]] im Jahr 2007</ref> Der Wortlaut ist jedoch zunächst keiner bestimmten politischen Richtung zugeordnet, der Bezug zum [[Nationalsozialismus]] ergibt sich nur aus Absatz 1 Nr. 4 im § 86 StGB. In der Republik [[Österreich]] stellt der Hitlergruß einen verbotenen Strafbestand nach § 3g des Verbotsgesetzes dar.
 
Der Wissenschaftliche Dienst des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestages]] hat am 21. September 2009 eine Ausarbeitung zum § 86a StGB veröffentlicht; in Abschnitt 3.2.2. heißt es dazu:
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Die Rechtsprechung hat den Kennzeichencharakter bejaht für den Hitlergruß, also den Ausruf „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ allein oder verbunden mit dem „deutschen Gruß“, also dem auf Augenhöhe erhobenen gestreckten rechten Arm.<sup>66 <ref>Fußnote der zitierten Veröffentlichung: BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, Az. 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30 = NJW 1973, S. 106; Kammergericht (KG), Urteil vom 16. März 1999, Az. (5) 1 Ss 7-98 (8-98), NJW 1999, S. 3500; OLG Celle, NJW 1970, S. 2557.</ref></sup> Anknüpfend hieran wird auch das Verwenden der Schlussformel „mit deutschem Gruß“ im Schriftverkehr bei entsprechender Aufmachung als Kennzeichenverwendung gewertet.<sup>67 <ref>Fußnote der zitierten Veröffentlichung: BGH, Urteil vom 8. September 1976, Az. 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 = NJW 1976, S. 2271.</ref></sup> Der so genannte „Kühnengruß“, bei dem am erhobenen rechten Arm statt der flachen Hand lediglich Daumen, Zeige- und Mittelfinger vorgestreckt werden, ist wegen des Bezugs zu der verbotenen Organisation „Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Aktivisten“ ebenfalls von § 86a StGB erfasst.<sup>68 <ref>Fußnote der zitierten Veröffentlichung: Reuter (2005), S. 181<br/><small>Anm.: Die Quelle "Reuter (2005) wird im Literaturverzeichnis wie folgt beschrieben:<br/>Reuter, Dirk (2005). Verbotene Symbole: eine strafrechtsdogmatische Untersuchung zum Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in § 86a StGB. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2004.</small></ref></sup>
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Das Heben des ausgestreckten Arm mit der Hand in Augenhöhe allein stellt noch keine strafbare Handlung dar, sondern nur in Verbindung mit weiteren [[Symbol]]en. So wurde beanstandet, dass die Sängerin [[Melanie Müller]] achtmal das Grußsymbol zeigte,<ref>[https://www.stern.de/lifestyle/leute/melanie-mueller-zeigt-bei-auftritt-offenbar-den-hitlergruss-32767918.html ''Achtmal den Hitlergruß: Melanie Müller skandiert "Ostdeutschland" und hebt den rechten Arm''], Bericht am 28. September 2022 im [[Stern (Zeitschrift)|Stern]]</ref> weil die Zahl Acht auch für den achten Buchstaben, nämlich das „H“ im Alphabet steht, der oft als rechtsradikales und nationalsozialistisches Symbol verwendet wird.
== Siehe auch ==
*[[Politisch motivierte Straftat]]
 
== Einzelnachweise und Anmerkungen ==
<references />
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Hitler salutes|Hitlergruß}}
* [http://www.ns-archiv.de/system/kultur/deutscher-gruss/ NS-Archiv – Dokumente zum Nationalsozialismus: ''Der „Deutsche Gruß“'']
 
{{PPA-Silber}}
 
[[Kategorie:Symbol (Nationalsozialismus)]]

Aktuelle Version vom 25. April 2025, 08:57 Uhr

Der Hitler-Gruß galt als Begrüßungsform im „Dritten Reich“. Er wurde von Adolf Hitler eingeführt und auch als „deutscher Gruß“ bezeichnet. Dabei hob man seinen ausgestreckten Arm mit der meist flachen Hand in Augenhöhe. Dieser Gruß wurde jedoch nicht von Hitler erfunden, sondern in ähnlicher Weise bereits im römischen Reich vor 2000 Jahren verwendet. So soll der Legende zufolge Julius Cäsar von den Gladiatoren wie folgt begrüßt worden sein: „Heil Cäsar, wir grüßen dich, die wir sterben müssen“. Hitler übernahm eine weiterentwickelt Form von Mussolini. Zur Vollrichtung der Grußhandlung wurde der rechte Arm mit offener und ungespreizter Handfläche in einem Winkel von 0 - 45° nach vorn ausgestreckt. Je nach den Umständen wurde mehr oder weniger laut dazu Heil Hitler! oder Sieg heil! ausgerufen. Es gibt auch eine Form des Grußes, bei der man den Arm nicht ganz hochhebt, und dadurch konnten ihn auch alte Frauen und Männer machen. Gegenüber dem Führer selbst sagte man "Heil mein Führer!"

Hitler selber hat nie Heil Hitler gerufen, sondern den Gruß meist nur kurz und stumm erwidert. Im Militär und anderen Organisationen war auch die Kurzform Heil üblich. Von Kritikern wurde der Gruß leise mit den Worten „so hoch liegt die Scheiße“ begleitet.

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Zeigen des Hitlergrußes nach dem Strafgesetzbuch (StGB) § 86 und § 86a verboten.[1][2] Der Wortlaut ist jedoch zunächst keiner bestimmten politischen Richtung zugeordnet, der Bezug zum Nationalsozialismus ergibt sich nur aus Absatz 1 Nr. 4 im § 86 StGB. In der Republik Österreich stellt der Hitlergruß einen verbotenen Strafbestand nach § 3g des Verbotsgesetzes dar.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat am 21. September 2009 eine Ausarbeitung zum § 86a StGB veröffentlicht; in Abschnitt 3.2.2. heißt es dazu:

„Parolen und Grußformen

Die Rechtsprechung hat den Kennzeichencharakter bejaht für den Hitlergruß, also den Ausruf „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ allein oder verbunden mit dem „deutschen Gruß“, also dem auf Augenhöhe erhobenen gestreckten rechten Arm.66 [3] Anknüpfend hieran wird auch das Verwenden der Schlussformel „mit deutschem Gruß“ im Schriftverkehr bei entsprechender Aufmachung als Kennzeichenverwendung gewertet.67 [4] Der so genannte „Kühnengruß“, bei dem am erhobenen rechten Arm statt der flachen Hand lediglich Daumen, Zeige- und Mittelfinger vorgestreckt werden, ist wegen des Bezugs zu der verbotenen Organisation „Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationale Aktivisten“ ebenfalls von § 86a StGB erfasst.68 [5]

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: RR z. A. Dr. Roman Trips-Hebert: Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung

Das Heben des ausgestreckten Arm mit der Hand in Augenhöhe allein stellt noch keine strafbare Handlung dar, sondern nur in Verbindung mit weiteren Symbolen. So wurde beanstandet, dass die Sängerin Melanie Müller achtmal das Grußsymbol zeigte,[6] weil die Zahl Acht auch für den achten Buchstaben, nämlich das „H“ im Alphabet steht, der oft als rechtsradikales und nationalsozialistisches Symbol verwendet wird.

Siehe auch

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Rechtsindex - das juristische Informationsportal: Hitlergruß ist auch ohne politischen Absichten strafbar
  2. Die Zeit: Sechs Monate für Hitlergruß, Bericht zur Verurteilung von Horst Mahler im Jahr 2007
  3. Fußnote der zitierten Veröffentlichung: BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972, Az. 3 StR 1/71 I, BGHSt 25, 30 = NJW 1973, S. 106; Kammergericht (KG), Urteil vom 16. März 1999, Az. (5) 1 Ss 7-98 (8-98), NJW 1999, S. 3500; OLG Celle, NJW 1970, S. 2557.
  4. Fußnote der zitierten Veröffentlichung: BGH, Urteil vom 8. September 1976, Az. 3 StR 280/76 (S), BGHSt 27, 1 = NJW 1976, S. 2271.
  5. Fußnote der zitierten Veröffentlichung: Reuter (2005), S. 181
    Anm.: Die Quelle "Reuter (2005) wird im Literaturverzeichnis wie folgt beschrieben:
    Reuter, Dirk (2005). Verbotene Symbole: eine strafrechtsdogmatische Untersuchung zum Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in § 86a StGB. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2004.
  6. Achtmal den Hitlergruß: Melanie Müller skandiert "Ostdeutschland" und hebt den rechten Arm, Bericht am 28. September 2022 im Stern

Weblinks

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Vergleich zu Wikipedia