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Deutsche: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Ethnonym]] '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert; eine völkische Konzeption der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen [[Abstammung]] das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Im [[Rechtswissenschaft|juristischen]] Sinne bilden alle [[Deutsche Staatsangehörigkeit|deutschen Staatsbürger]], ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref> Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die [[Staatsbürgerschaft|rechtliche Zugehörigkeit]] zu [[Deutschland]] und Konzeptionen einer deutschen [[Nation]] andererseits.
Der Begriff '''Deutsche''' wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von [[Ethnie|ethnischen]] Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus [[Deutschland]] stammen bzw. dort leben, [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Muttersprache]] sprechen und spezifisch ''deutsche'' kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame [[Herkunft]] und [[Abstammung]] verwiesen, so dass sich Menschen aus anderen Staaten als der [[Bundesrepublik Deutschland]] darauf berufen. Eine [[Ethnologie|ethnologische]] und [[population]]sgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von [[Rechtswissenschaft]]lern und im Sinne des [[Völkerrecht]]s bilden alle Menschen, die die [[Deutsche Staatsangehörigkeit]] haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche [[Staatsvolk]].<ref>Vgl. [[Theodor Schweisfurth]], ''Völkerrecht'', Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 §&nbsp;3.I [http://books.google.de/books?id=SbnGHvVLzE4C&pg=PA10 Rn 25].</ref>
==Andere Lexika==
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche Wikipedia]
== Charakterisierung ==
Deutsche gelten im Allgemeinen als [[Fleiß|fleißig]], ordentlich und [[gesetz]]estreu. Im deutschen Volk gibt es einen Anteil von mindestens 50% des ''[[Nordischer Typ|Nordischen Typs]]''.
 
== Geschichte ==
Als Vorläufer der Deutschen gelten die [[Germanen]]. Diese besiedelten große Teile [[Europa]]s und erhielten ihren Namen durch die [[Römisches Reich|Römer]]. Den Begriff [[Germania magna|Germania]] verwendeten die Römer für einige Gebiete entlang des [[Rhein]]s. Stammesgeschichtlich waren die [[Westgermanen]]<ref>[[Felix Dahn]]: ''Die Germanen'', Leipzig 1905, Seite 9</ref> die Vorfahren der Deutschen.
 
== Siehe auch ==
* [[Passdeutscher]]
* [[Deutsches Volk]]
 
== Einzelnachweise ==
<references/>
 
== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Commonscat|People of Germany|Deutsche}}
{{Wiktionary|Deutsche}}
{{Wiktionary|Deutschtümelei}}
* [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv059128.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 16. Dezember 1981]
* [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv059128.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 16. Dezember 1981]
* [http://www.lum.nrw.de/Termine/PDF/Rechtsprechung/BVerwG_Urteil_5_C_14-03.pdf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 13. November 2003] (PDF; 94 kB)
* [http://www.lum.nrw.de/Termine/PDF/Rechtsprechung/BVerwG_Urteil_5_C_14-03.pdf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über das „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ vom 13. November 2003] (PDF; 94 kB)
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* [http://www.zis.uni-mainz.de/Dateien/Forum_Humangeographie_3_-_Matthias_Kulinna_-_Ethnomarketing_in_Deutschland.pdf Matthias Kulinna: ''Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von Ethnizität durch Marketingakteure.''] Frankfurt 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der [[Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main|Goethe-Universität Frankfurt am Main]], 278 Seiten (PDF; 2,69 MB)
* [http://www.zis.uni-mainz.de/Dateien/Forum_Humangeographie_3_-_Matthias_Kulinna_-_Ethnomarketing_in_Deutschland.pdf Matthias Kulinna: ''Ethnomarketing in Deutschland. Die Konstruktion von Ethnizität durch Marketingakteure.''] Frankfurt 2007, Dissertation am Fachbereich 11 Geowissenschaften/Geographie der [[Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main|Goethe-Universität Frankfurt am Main]], 278 Seiten (PDF; 2,69 MB)


== Einzelnachweise ==
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<references />
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[[Kategorie:Ethnie in Europa]]
[[Kategorie:Ethnie in Europa]]
[[Kategorie:Germanischsprachige Ethnie]]
[[Kategorie:Germanischsprachige Ethnie]]

Aktuelle Version vom 13. Mai 2025, 14:00 Uhr

Der Begriff Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne von ethnischen Deutschen wird darunter meist die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige aus Deutschland stammen bzw. dort leben, Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen. Oft wird auch auf eine gemeinsame Herkunft und Abstammung verwiesen, so dass sich Menschen aus anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland darauf berufen. Eine ethnologische und populationsgenetische Betrachtung der Deutschen sieht dabei in einer gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen. Nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern und im Sinne des Völkerrechts bilden alle Menschen, die die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, ungeachtet ihrer Herkunft, das deutsche Staatsvolk.[1]

Charakterisierung

Deutsche gelten im Allgemeinen als fleißig, ordentlich und gesetzestreu. Im deutschen Volk gibt es einen Anteil von mindestens 50% des Nordischen Typs.

Geschichte

Als Vorläufer der Deutschen gelten die Germanen. Diese besiedelten große Teile Europas und erhielten ihren Namen durch die Römer. Den Begriff Germania verwendeten die Römer für einige Gebiete entlang des Rheins. Stammesgeschichtlich waren die Westgermanen[2] die Vorfahren der Deutschen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 3.I Rn 25.
  2. Felix Dahn: Die Germanen, Leipzig 1905, Seite 9

Weblinks

Andere Lexika