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Hermann Döbler: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hermann Döbler''' (* 28. Oktober [[1922]] in [[Roderbeck]]; † 15. Juni [[1965]] in [[Kleinmachnow]]) war ein Todesopfer an der [[Berliner Mauer]].
'''Hermann Döbler''' (* 28. Oktober [[1922]] in Roderbeck, [[Kreis Greifenhagen]] in [[Pommern]]; † 15. Juni [[1965]] im [[Teltowkanal]] bei [[Kleinmachnow]]) war ein [[West-Berlin]]er Unternehmer und ein Todesopfer an der [[Berliner Mauer]]. In der [[DDR]] behauptete [[Karl-Eduard von Schnitzler]], Döbler sei als Provokateur bekannt sei und habe gegen die Berliner Mauer gezielte Anschläge verübt.


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Nach der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage vor dem [[Landgericht]] gegen die beiden Grenzposten und ihren Zugführer wegen [[Mord]]es und versuchten Mordes. Am 16. November 1993 erging gegen den Todesschützen das Urteil. Er bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, da das Gericht zum Schluss kam, dass er vorsätzlich gehandelt hatte. Dies war eine der höchsten in einem [[Mauerschützenprozesse|Mauerschützenprozess]] verhängten Strafen.
 
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Aktuelle Version vom 8. November 2024, 14:48 Uhr

Hermann Döbler (* 28. Oktober 1922 in Roderbeck, Kreis Greifenhagen in Pommern; † 15. Juni 1965 im Teltowkanal bei Kleinmachnow) war ein West-Berliner Unternehmer und ein Todesopfer an der Berliner Mauer. In der DDR behauptete Karl-Eduard von Schnitzler, Döbler sei als Provokateur bekannt sei und habe gegen die Berliner Mauer gezielte Anschläge verübt.

Nach der deutschen Wiedervereinigung erhob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage vor dem Landgericht gegen die beiden Grenzposten und ihren Zugführer wegen Mordes und versuchten Mordes. Am 16. November 1993 erging gegen den Todesschützen das Urteil. Er bekam eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, da das Gericht zum Schluss kam, dass er vorsätzlich gehandelt hatte. Dies war eine der höchsten in einem Mauerschützenprozess verhängten Strafen.

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