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Mauerschützenprozesse

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Die Mauerschützenprozesse sind eine Reihe von Gerichtsprozessen, in denen ehemalige Grenzsoldaten und Kommandeure der DDR-Grenztruppen wegen der Todesschüsse an der Berliner Mauer (1961 bis 1989) zur Verantwortung gezogen werden.

Wegen der Todesschüsse wurden in der Bundesrepublik Deutschland von 1991 bis 2004 mehr als 240 Menschen angeklagt.[1] Auf Grundlage der Nürnberger Prozesse wird argumentiert, dass die Mauerschützenprozesse legitim sind und die Urteile gegen DDR-Bürger sich nicht gegen das Rückwirkungsverbot, den Grundsatz nullum crimen sine lege (lateinisch für „keine Strafe ohne Gesetz“), richten.[2] Der Bundesgerichtshof (BGH) wertete 1995 das Handeln der ehemaligen Grenzsoldaten und ihrer Befehlshaber als nicht gerechtfertigte Fälle von Totschlag gemäß § 212Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 StGB. Den in § 27 Abs. 2 S. 1 des DDR-Grenzgesetzes enthaltenen Rechtfertigungsgrund erklärte der BGH für nicht anwendbar.[3] Zudem wurde festgestellt,[4][5][6] dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren.

Die Tötung von Walter Kittel wurde als Mord eingestuft, der Todesschütze mit der längsten Freiheitsstrafe von 10 Jahren belegt. Im Fall von Walter Otte wurde zunächst eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verhängt. Diese wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Todesschütze wurde vom Revisionsgericht zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Andere Lexika





Einzelnachweis

  1. Chronik der Wende
  2. G. Anderson: The Mauerschützenprozesse and the principle of nullum crimen sine lege, German Politics, Band 7, Heft 2, 1998
  3. Einschlägige Entscheidungen: Urteil vom 3. November 1992 – 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 (Strafbarkeit des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze); Urteil vom 20. März 1995 – 5 StR 111/94, BGHSt 41, 101 (Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze)
  4. BGH, Urteil vom 3. November 1992, Az. 5 StR 370/92, Volltext = BGHSt 39, 1 - Mauerschützen I.
  5. BGH, Urteil vom 25. März 1993, Az. 5 StR 418/92. Volltext = BGHSt 39, 168 - Mauerschützen II.
  6. BGH, Urteil vom 20. März 1995, Az. 5 StR 111/94, Volltext = BGHSt 41, 101 - Mauerschützen III.