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Betreuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Betreuer''' ist ein [[gesetzlicher Vertreter]] für [[Volljährigkeit|volljährige]] Personen, die in bestimmten Bereichen oder ganz allgemein nicht für sich selber sorgen können. Die Tätigkeit kann als [[Beruf]] oder [[ehrenamt]]lich ausgeführt werden.
Ein '''Betreuer''' ist ein [[gesetzlicher Vertreter]] für [[Volljährigkeit|volljährige]] Personen, die in bestimmten Bereichen oder ganz allgemein nicht für sich selber sorgen können. Die Tätigkeit kann als [[Beruf]] von einem '''Berufsbetreuer''' oder [[ehrenamt]]lich ausgeführt werden. Manchmal wird damit ein [[Rechtsanwalt]] beauftragt.


== Aufgaben des Betreuers ==
== Aufgaben des Betreuers ==
Der Betreuer muss in der Regel die ihm zugewiesenen Angelegenheiten erledigen (gesetzliche [[Betreuung]]), die der Betroffene nicht mehr selbst bewältigen kann. Der Betreuer soll angemessen und verhältnismäßig auf die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen Rücksicht nehmen und durch seine Tätigkeiten für das Wohlergehen des Betroffenen sorgen. Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:
Der Betreuer muss in der Regel die ihm zugewiesenen Angelegenheiten erledigen (gesetzliche [[Betreuung]]). Der Betreuer soll angemessen und verhältnismäßig auf die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen Rücksicht nehmen und durch seine Tätigkeiten für das Wohlergehen des Betroffenen sorgen. Es werden folgende Bereiche unterschieden, wobei der Betreuer in der Regel mehrere davon zugewiesen bekommt:


* Betreuung in finanziellen Angelegenheiten
* Betreuung in finanziellen Angelegenheiten (z.B. Verwaltung des [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]])
* Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten
* Betreuung in gesundheitlichen Angelegenheiten, z.B. beim Antrag an die [[Pflegeversicherung]]
* Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten
* [[Betreuung (Recht)|Betreuung in rechtlichen Angelegenheiten]]
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes
* Betreuung in Wohnangelegenheiten einschließlich Bestimmung des Aufenthaltsortes (z.B. Veranlassung des Umzugs in eine andere [[Wohnung]])
 
In bestimmten Fällen ist eine umfassende Betreuung möglich.


== Gesetzliche Grundlagen ==
== Gesetzliche Grundlagen ==
Der Betreuer wird vom [[Amtsgericht]] (Betreuungsgericht) beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.  
Der Betreuer wird vom [[Amtsgericht]] (Betreuungsgericht) im Rahmen eines [[Betreuungsverfahren]]s eingesetzt und beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.  


Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Streit unter betreuenden Angehörigen kann zu einem Entzug der Betreuungsvollmacht führen. Das Gericht wird dann einen neuen gesetzlichen Vertreter benennen z.B. einen Rechtsanwalt.
Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.


Bestimmte Maßnahmen stehen unter einem [[Einwilligungsvorbehalt]]. Die Kündigung oder Auflösung der Wohnung eines Betreuten kann laut {{§|1907|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 1 BGB nur nach Genehmigung durch das Betreuungsgericht erfolgen.
Bestimmte Maßnahmen können unter einem [[Einwilligungsvorbehalt]] stehen.
Weitere gerichtliche Genehmigungen sind notwendig bei
* bestimmten ärztlichen Maßnahmen ({{§|1904|bgb|juris}} BGB)
* wenn der Betreuer in weiterführende oder lebensverlängernde Maßnahmen nicht einwilligen möchte, der Arzt hierzu aber eine andere Auffassung vertritt.
* bei Selbstgefährdung
* eine Freiheit entziehende Unterbringung in einer Anstalt oder Heim {{§|1906|bgb|juris}} mit Ruhigstellung durch z.B. Bettgitter, Gurte, Medikamente, etc.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfahren/Betreuungsverfahren/index.php Betreuung und Vorsorgevollmacht]


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 16. September 2024, 11:56 Uhr

Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter für volljährige Personen, die in bestimmten Bereichen oder ganz allgemein nicht für sich selber sorgen können. Die Tätigkeit kann als Beruf von einem Berufsbetreuer oder ehrenamtlich ausgeführt werden. Manchmal wird damit ein Rechtsanwalt beauftragt.

Aufgaben des Betreuers

Der Betreuer muss in der Regel die ihm zugewiesenen Angelegenheiten erledigen (gesetzliche Betreuung). Der Betreuer soll angemessen und verhältnismäßig auf die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen Rücksicht nehmen und durch seine Tätigkeiten für das Wohlergehen des Betroffenen sorgen. Es werden folgende Bereiche unterschieden, wobei der Betreuer in der Regel mehrere davon zugewiesen bekommt:

Gesetzliche Grundlagen

Der Betreuer wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) im Rahmen eines Betreuungsverfahrens eingesetzt und beaufsichtigt. Er muss dem Gericht periodisch über den Verlauf der Betreuung und die Lebenssituation des Betroffenen berichten. Verwaltet er das Vermögen, so muss er dem Gericht am Anfang der Betreuung ein Verzeichnis des Vermögens vorlegen und mindestens einmal jährlich eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zusammen mit Belegen einreichen.

Wird die Betreuung von Eltern, dem Ehegatten oder Lebenspartner oder von einem Abkömmling durchgeführt, so müssen sie nur dann alle zwei Jahre Rechnungen vorlegen, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.

Bestimmte Maßnahmen können unter einem Einwilligungsvorbehalt stehen.

Weblinks

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