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Amtsgericht
Das Amtsgericht gehört in der Bundesrepublik Deutschland zur untersten Stufe der Gerichtsbarkeit und ist eine der wichtigsten Institutionen in einer größeren Stadt. In anderen Ländern wird es zum Beispiel als Stadtgericht oder Magistratsgericht bezeichnet. Oft wird hierfür ein eigenes Gebäude errichtet. Es wird als Gericht im Zivilrecht und im Strafrecht sowie als Registergericht tätig. Das Amtsgericht ist zum Beispiel auch für Mahnverfahren und Insolvenzverfahren zuständig. Die nächsthöhere Instanz ist das Landgericht.
Richter am Amtsgericht tragen die Bezeichnung Amtsrichter. Viele Gerichtsverfahren finden hier vor einem Einzelrichter statt. In Deutschland gibt es Amtsgerichtsbezirke, die oft einen Landkreis oder eine größere Stadt umfassen. Im Zuge von Verwaltungsreformen wurden jedoch viele Amtsgerichte zusammengelegt; allein in Bayern sind über 165 solcher Fälle bekannt.[1] Bei der Auflösung kommen oftmals geschichtlich wertvolle Dokumente ans Tageslicht wie etwa historische Ausgaben des Reichsgesetzblattes. Die meisten Amtsgerichte Deutschlands sind in Nordrhein-Westfalen zu finden.[2] Eine Besonderheit ist außerdem, dass im Falle einer Insolvenz und auch bei einigen anderen Verfahren das jeweilige Amtsgericht, bei dem der Antrag gestellt wurde, bis zum Abschluss zuständig bleibt, auch wenn zum Beispiel der Schuldner an einen anderen Wohnort zieht.
Weblinks
- Zuständiges Amtsgericht deutschlandweit suchen
Literatur
- Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina Eich: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis; 1. Auflage, Merkur Verlag, Rinteln 1975; mehrere Auflagen, mit Deutscher Anwalt Verlag, 23. Auflage 2018