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Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Person''' ist in der [[Umgangssprache]] ein durch seine [[Individuum|individuellen]] Eigenschaften und [[Eigenart]]en gekennzeichneter [[Mensch]]. Verschiedene [[Wissenschaft]] haben ein spezifisches [[Begriff]]sverständnis.
Eine '''Person''' ist in der [[Umgangssprache]] ein durch seine [[Individuum|individuellen]] Eigenschaften und [[Eigenart]]en gekennzeichneter [[Mensch]]. Verschiedene [[Wissenschaft]]en haben ein spezifisches [[Begriff]]sverständnis. Der [[Rechtsbegriff]] ist die [[natürliche Person]]. Die Mehrzahl lautet ''Personen'', im [[Englische Sprache|Englischen]] ''people'' oder ''persons''.<ref>https://en.wikipedia.org/wiki/Person</ref>


Heute geht man davon aus, dass eine Person qua [[Geburt]] [[Würde]] besitzt. Sie kann sich aber auch als unwürdig erweisen.
Das der Person zugeordnete [[Persönlichkeitsrecht]] steht im Zusammenhang mit der [[Menschenwürde]] und findet sich auch im deutschen [[Grundgesetz]].
   
   
== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Der Begriff der Person ist in nahezu allen [[kultur]]ellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen ([[Umgangssprache]], [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) gegenwärtig.<ref> Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): ''Bewusstsein und Person'', 2000, [https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87 Seite 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich definiert. Das aus Person gebildete [[Nomen Agentis]] ist das [[Personal]], die [[Belegschaft]] von [[Organisation]]en. Es bildet das in [[Wortzusammensetzung]]en (Komposita) wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Damit nicht zusammenhängende Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Einpersonengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.
Der Begriff der Person ist in nahezu allen [[kultur]]ellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen ([[Umgangssprache]], [[Literatur]], [[Kunst]], [[Recht]], [[Philosophie]], [[Theologie]] oder [[Ethik]]) gegenwärtig.<ref> Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): ''Bewusstsein und Person'', 2000, [https://books.google.de/books?id=CmM8X_BxeGsC&pg=PA87 Seite 87]</ref> Er wird deshalb in den verschiedenen [[Fachgebiet]]en teilweise unterschiedlich definiert. Ein aus Person abgeleiteter Begriff ist [[Personal]], mit dem die [[Belegschaft]] von [[Unternehmen]] und die [[Mitarbeiter]] von [[Organisation]]en bezeichnet werden. Es bildet das in [[Wortzusammensetzung]]en (Komposita) wie [[Personalabteilung]], [[Personalakte]], [[Personalbeurteilung]] oder [[Personalbedarfsplanung]] vorkommende Bestimmungswort. Auch Begriffe wie [[Personalausweis]], [[Personalien]] oder [[Personalkredit]] weisen auf die Person als Adressat hin. [[Personengesellschaft]], [[Personenkult]], [[Personenname]], [[Personenstand]] oder [[Personenverkehr]] wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Natürliche Person]]
*[[Persönlichkeit]]
*[[Juristische Person]]
 
== Trivia ==
* Heute geht man vermehrt davon aus, dass ein der Person zugeordnetes [[Persönlichkeitsrecht]] der [[Künstlerische Freiheit|Künstlerischen Freiheit]] unterzuordnen ist.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


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Aktuelle Version vom 3. August 2024, 23:02 Uhr

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Mensch. Verschiedene Wissenschaften haben ein spezifisches Begriffsverständnis. Der Rechtsbegriff ist die natürliche Person. Die Mehrzahl lautet Personen, im Englischen people oder persons.[1]

Das der Person zugeordnete Persönlichkeitsrecht steht im Zusammenhang mit der Menschenwürde und findet sich auch im deutschen Grundgesetz.

Allgemeines

Der Begriff der Person ist in nahezu allen kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenhängen (Umgangssprache, Literatur, Kunst, Recht, Philosophie, Theologie oder Ethik) gegenwärtig.[2] Er wird deshalb in den verschiedenen Fachgebieten teilweise unterschiedlich definiert. Ein aus Person abgeleiteter Begriff ist Personal, mit dem die Belegschaft von Unternehmen und die Mitarbeiter von Organisationen bezeichnet werden. Es bildet das in Wortzusammensetzungen (Komposita) wie Personalabteilung, Personalakte, Personalbeurteilung oder Personalbedarfsplanung vorkommende Bestimmungswort. Auch Begriffe wie Personalausweis, Personalien oder Personalkredit weisen auf die Person als Adressat hin. Personengesellschaft, Personenkult, Personenname, Personenstand oder Personenverkehr wiederum sind Komposita, die durch ihr Bestimmungswort den Bezug zu Personen herstellen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. https://en.wikipedia.org/wiki/Person
  2. Günter Rager, Adrian Holderegger (Hrsg.): Bewusstsein und Person, 2000, Seite 87

Andere Lexika