PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen
Wiedervereinigung fehlt |
K da gibt es keine §§ |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
}} | }} | ||
Das '''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''', die deutsche [[Verfassung (Staat)|Staatsverfassung]], wurde von einem ''Parlamentarischen Rat'' ausgearbeitet, der von September [[1948]] bis Juni [[1949]] in [[Bonn]] tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder [[Baden]], [[Bayern]], [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Schleswig-Holstein]], [[Württemberg-Baden]] und [[Württemberg-Hohenzollern]]. Der Bayerische Landtag lehnte im Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat vorgelegten Gesetzestextes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im ''Freistaat Bayern''. Tatsächlich stimmten die anderen zehn Länder zu. Die [[Deutsche Wiedervereinigung]] wurde | Das '''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''', die deutsche [[Verfassung (Staat)|Staatsverfassung]], wurde von einem ''[[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rat]]'' ausgearbeitet, der von September [[1948]] bis Juni [[1949]] in [[Bonn]] tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder [[Baden]], [[Bayern]], [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Schleswig-Holstein]], [[Württemberg-Baden]] und [[Württemberg-Hohenzollern]]. Der Bayerische Landtag lehnte im Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat vorgelegten Gesetzestextes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im ''Freistaat Bayern''. Tatsächlich stimmten die anderen zehn Länder zu. Die [[Deutsche Wiedervereinigung]] wurde im Vorwort (der [[Präambel]]) des Grundgesetzes als Verfassungsziel zum Ausdruck gebracht. | ||
Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet ''nicht'' ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. | Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet ''nicht'' ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. Das Grundgesetz galt [[de jure]] für ganz [[Deutschland]] und gilt somit auch für die [[Bundesrepublik Deutschland]]. Im Grundgesetz sind wie in den meisten Verfassungen die [[Grundrechte]] der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht das ''[[Bundesverfassungsgericht]]'' in [[Karlsruhe]]. | ||
In der bis heute gültigen Fassung besteht das Grundgesetz aus über 145 Artikeln, davon beschreiben die ersten 20 Artikel die [[Grundrecht]]e. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Artikel mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab | In der bis heute gültigen Fassung besteht das Grundgesetz aus über 145 Artikeln, davon beschreiben die ersten 20 Artikel die [[Grundrecht]]e. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Artikel mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab Artikel 87a zum Thema [[Bundeswehr]]. | ||
== Weblink == | == Weblink == | ||
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
[[Kategorie:Staatsrecht]] | [[Kategorie:Staatsrecht]] | ||
[[Kategorie:Verfassung nach Staat]] | [[Kategorie:Verfassung nach Staat]] | ||
[[Kategorie:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland| ]] |
Aktuelle Version vom 20. Juli 2024, 23:46 Uhr
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | |
---|---|
Kategorie | |
Slogan | Weniger ist mehr. |
Beschreibung | Kurzartikel auf PlusPedia
|
Bild zum Thema | ![]() |
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsverfassung, wurde von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Der Bayerische Landtag lehnte im Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat vorgelegten Gesetzestextes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im Freistaat Bayern. Tatsächlich stimmten die anderen zehn Länder zu. Die Deutsche Wiedervereinigung wurde im Vorwort (der Präambel) des Grundgesetzes als Verfassungsziel zum Ausdruck gebracht.
Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet nicht ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. Das Grundgesetz galt de jure für ganz Deutschland und gilt somit auch für die Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz sind wie in den meisten Verfassungen die Grundrechte der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
In der bis heute gültigen Fassung besteht das Grundgesetz aus über 145 Artikeln, davon beschreiben die ersten 20 Artikel die Grundrechte. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Artikel mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab Artikel 87a zum Thema Bundeswehr.