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Namensaktie: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Namensaktie''' (in der [[Schweiz]] ''Namenaktie'') ist eine [[Aktie]], deren Inhaber bei der [[Aktiengesellschaft]] in einem Verzeichnis geführt wird. Gemäß dem deutschen [[Aktiengesetz]] (AktG) müssen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des [[Aktionär]]s bei einer Namensaktie eingetragen werden (siehe {{§|67|AktG|juris}} (AktG) was bei der Verwaltung einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Diese Regelung führt dazu, dass die Firma ihre Aktionäre selbst anschreiben kann, aber auch zur Hauptversammlung einladen muss. Ursprünglich ist dies die ursprüngliche Form der Aktie, was sich zunächst auch international so durchsetzte.
Eine '''Namensaktie''' (in der [[Schweiz]] ''Namenaktie'') ist eine [[Aktie]], deren Inhaber bei der [[Aktiengesellschaft]] in einem Verzeichnis geführt wird. Gemäß dem deutschen [[Aktiengesetz]] (AktG) müssen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des [[Aktionär]]s bei einer Namensaktie eingetragen werden (siehe {{§|67|AktG|juris}} (AktG) was bei der Verwaltung einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Diese Regelung führt dazu, dass die Firma ihre Aktionäre selbst anschreiben kann, aber auch zur [[Hauptversammlung]] einladen muss. Ursprünglich ist dies die ursprüngliche Form der Aktie, was sich zunächst auch international so durchsetzte. Oft wird der Begriff daher irrtümlich mit der [[Stammaktie]] gleichgesetzt.


Um den Verwaltungsaufwand zu sparen und den Handel mit Aktien zu erleichtern, werden Namensaktien an der [[Börse]] nur noch aus bestimmten Gründen verwendet. Insbesondere bei häufig gehandelten Wertpapieren sind Namensaktien eher unpraktisch. Bei den meisten Aktien handelt es sich um [[Inhaberaktie]]n, und die Aktionäre werden von der jeweiligen [[Depotbank]] über die Hauptversammlung benachrichtigt.
Um den Verwaltungsaufwand zu sparen und den Handel mit Aktien zu erleichtern, werden Namensaktien an der [[Börse]] nur noch aus bestimmten Gründen verwendet. Insbesondere bei häufig gehandelten Wertpapieren sind Namensaktien eher unpraktisch. Bei den meisten Aktien handelt es sich um [[Inhaberaktie]]n, und die Aktionäre werden von der jeweiligen [[Depotbank]] über die Hauptversammlung benachrichtigt. Anfang des Jahres 1997 wurden nur noch zwei der 30 Aktien im [[Deutscher Aktienindex|Deutschen Aktienindex]] (DAX) als Namensaktien geführt,<ref>Udo Terstege: [https://web.archive.org/web/20090219064143/http://www.fernuni-hagen.de/www2bonsai/FBWIWI/forschung/beitraege/pdf/db300.pdf ''Inhaber- oder Namensaktien? – Zur Renaissance der Namensaktie''], FernUniversität Hagen.</ref> 2001 hatte sich die Situation wieder geändert.<ref>http://www.handelsblatt.com/archiv/ein-drittel-der-dax-30-unternehmen-stellte-in-den-vergangenen-zwei-jahren-um-namensaktien-immer-populaerer/2059796.html</ref>
 
Anfang des Jahres 1997 wurden nur zwei der 30 Aktien im [[Deutscher Aktienindex|Deutschen Aktienindex]] (DAX) als Namensaktien geführt,<ref>Udo Terstege: [https://web.archive.org/web/20090219064143/http://www.fernuni-hagen.de/www2bonsai/FBWIWI/forschung/beitraege/pdf/db300.pdf ''Inhaber- oder Namensaktien? – Zur Renaissance der Namensaktie''], FernUniversität Hagen.</ref> 2001 hatte sich die Situation geändert.<ref>http://www.handelsblatt.com/archiv/ein-drittel-der-dax-30-unternehmen-stellte-in-den-vergangenen-zwei-jahren-um-namensaktien-immer-populaerer/2059796.html</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 21. Juni 2024, 13:19 Uhr

Eine Namensaktie (in der Schweiz Namenaktie) ist eine Aktie, deren Inhaber bei der Aktiengesellschaft in einem Verzeichnis geführt wird. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) müssen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs bei einer Namensaktie eingetragen werden (siehe § 67 (AktG) was bei der Verwaltung einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Diese Regelung führt dazu, dass die Firma ihre Aktionäre selbst anschreiben kann, aber auch zur Hauptversammlung einladen muss. Ursprünglich ist dies die ursprüngliche Form der Aktie, was sich zunächst auch international so durchsetzte. Oft wird der Begriff daher irrtümlich mit der Stammaktie gleichgesetzt.

Um den Verwaltungsaufwand zu sparen und den Handel mit Aktien zu erleichtern, werden Namensaktien an der Börse nur noch aus bestimmten Gründen verwendet. Insbesondere bei häufig gehandelten Wertpapieren sind Namensaktien eher unpraktisch. Bei den meisten Aktien handelt es sich um Inhaberaktien, und die Aktionäre werden von der jeweiligen Depotbank über die Hauptversammlung benachrichtigt. Anfang des Jahres 1997 wurden nur noch zwei der 30 Aktien im Deutschen Aktienindex (DAX) als Namensaktien geführt,[1] 2001 hatte sich die Situation wieder geändert.[2]

Einzelnachweise