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Einwanderung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Einwanderung''' (auch ''Zuwanderung'') ist aus Sicht des jeweiligen Ziel[[staat]]es eine Bewegung von Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihr bisheriges Land verlassen, um sich in dem Zielstaat dauerhaft niederzulassen. Der einzelne Mensch wird auch als [[Einwanderer]] bezeichnet. Der Zielstaat wird [[Einwanderungsland]] genannt, wenn diese Bewegung wirtschaftlich, politisch oder gesellschaftlich eine große Bedeutung hat. Das Gegenteil ist die [[Auswanderung]] bzw. die Emigration.
'''Einwanderung''' (auch ''Zuwanderung'') ist aus Sicht des jeweiligen Ziel[[staat]]es eine Bewegung von Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihr bisheriges Land verlassen, um sich in dem Zielstaat dauerhaft niederzulassen. Der einzelne Mensch wird auch als [[Einwanderer]] bezeichnet. Der Zielstaat wird [[Einwanderungsland]] genannt, wenn diese Bewegung wirtschaftlich, politisch oder gesellschaftlich eine große Bedeutung hat. Das Gegenteil ist die [[Auswanderung]] bzw. die Emigration.


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== Situation in Deutschland ==
== Situation in Deutschland ==
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] wurden die großenteils [[deutsch]]stämmigen Emigranten aus der ehemaligen [[Sowjetunion]] bereits in den 1970er Jahren als Über- oder Aussiedler bezeichnet. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind unterschiedlich verteilt.
In die [[Bundesrepublik Deutschland]] kamen seit den 1960er Jahren überwiegend [[Gastarbeiter]] aus der [[Türkei]]. Dagegen wurden die großenteils [[deutsch]]stämmigen Emigranten aus der ehemaligen [[Sowjetunion]] in den 1970er Jahren als Über- oder Aussiedler bezeichnet. Im Gegensatz dazu hatte die [[DDR]] bis auf die Stationierung der [[Sowjetarmee]] kaum eine Zuwanderung zu verzeichnen. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind und waren unterschiedlich verteilt. Mit Inkrafttreten des [[Zuwanderungsgesetz]]es am 1. Januar 2005 wurden viele der mit diesem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen [[Integration]]saufgaben beim [[Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]] gebündelt.


Die [[CDU]] setzt sich seit Anfang des Jahres 2023 für eine entsprechende ''[[Bundesagentur]]'' ein.
Der Ökonom [[Bernd Raffelhüschen]] bezifferte im Jahr 2024 die Kosten für die Einwanderung seit 2015 auf 5,8 Billionen Euro.<ref>https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-01/migration-studie-kosten-bernd-raffelhueschen-afd</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Zuwanderungsrecht]]
* [[Einwanderungsrecht]]
 
== Triva ==
* Der Ökonom [[Bernd Raffelhüschen]] bezifferte im Jahr 2024 die Kosten für die Einwanderung auf 5,8 Billionen Euro.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 12. August 2025, 10:16 Uhr

Einwanderung (auch Zuwanderung) ist aus Sicht des jeweiligen Zielstaates eine Bewegung von Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihr bisheriges Land verlassen, um sich in dem Zielstaat dauerhaft niederzulassen. Der einzelne Mensch wird auch als Einwanderer bezeichnet. Der Zielstaat wird Einwanderungsland genannt, wenn diese Bewegung wirtschaftlich, politisch oder gesellschaftlich eine große Bedeutung hat. Das Gegenteil ist die Auswanderung bzw. die Emigration.

Geschichte

In einigen klassischen Einwanderungsländern wie Australien, Kanada, Neuseeland und den USA wird die Entwicklung überwiegend positiv gesehen. Allerdings war die Zuwanderung in den USA nachteilig für die inzwischen fast völlig verdrängte, angestammte Bevölkerung - die Indianer. Viele Staaten haben gesetzliche Regelungen eingeführt, um die Zuwanderung zu steuern.

Situation in Deutschland

In die Bundesrepublik Deutschland kamen seit den 1960er Jahren überwiegend Gastarbeiter aus der Türkei. Dagegen wurden die großenteils deutschstämmigen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion in den 1970er Jahren als Über- oder Aussiedler bezeichnet. Im Gegensatz dazu hatte die DDR bis auf die Stationierung der Sowjetarmee kaum eine Zuwanderung zu verzeichnen. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind und waren unterschiedlich verteilt. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurden viele der mit diesem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gebündelt.

Der Ökonom Bernd Raffelhüschen bezifferte im Jahr 2024 die Kosten für die Einwanderung seit 2015 auf 5,8 Billionen Euro.[1]

Siehe auch

Weblinks

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