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Oder-Neiße-Grenze

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Version vom 1. September 2025, 08:18 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (aus Stettin - das gehört hier rein)
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Briefmarke der DDR: Bolesław Bierut und Wilhelm Pieck

Die Oder-Neiße-Grenze verläuft südlich von Stettin die Oder entlang nach Süden bis zur Einmündung der Lausitzer Neiße, dann dieser folgend bis zur Grenze von Tschechien südlich von Zittau. In ihrem nördlichsten Abschnitt verläuft sie durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom. Nach dem Zweiten Weltkrieges im November 1945 verleibte Polen sich mit Moskauer Duldung weitere 850 qkm deutschen Landes westlich der Oder mit Stettin, Pölitz, Neuwarp und Swinemünde ein. Es wurden noch weit größere Gebiete z.B. um Greiffenhagen polnisch okkupiert und erst auf Druck der 1949 gegründeten DDR unter Wilhelm Pieck mit dem sogenannten Görlitzer Abkommen 1951 an die DDR zurückgegeben. Okkupierte Orte waren z.B. Staffelde, Mescherin. Seitdem ist sie die deutsche Ostgrenze zuPolen. Die Grenze ist rund 460 km lang, davon entfallen auf den Landabschnitt 51 km. Schon vor der Entscheidung der Alliierten über Polens Grenzen im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 unterstellte die Sowjetunion das deutsche Gebiet östlich der Oder und der Lausitzer Neiße zusammen mit dem südlichen Teil von Ostpreußen der polnischen Regierung. Dabei spielte vor allem auch das Rache-Motiv aufgrund der vorherigen NS-Terrorherrschaft eine Rolle. Großbritanniens und die USA erhoben gegen diese einseitige Entscheidung zunächst Protest. Die Sowjetunion annektierte dafür östliche Gebiete Polens, weshalb auch oft von einer Westverschiebung Polens die Rede ist.

Westlich dieser neuen Grenze befand sich ab 1945 die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands bzw. von 1949 bis 1990 die DDR. Bereits kurze Zeit nach der Gründung der DDR unterzeichneten die Regierungen Polens und der DDR das Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950, das die Oder-Neiße-Linie als endgültige „deutsch-polnische Staatsgrenze“ anerkannte. Auch der Vertrag zwischen Westdeutschland und Polen im Jahr 1971 anerkannte ausdrücklich diese Grenze an.

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