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Volluniversität
Als Volluniversität bezeichnet man eine Universität, an der das Studium der grundlegendsten wissenschaftlichen Fächer möglich ist. Klassischerweise wurden darunter mindestens Geisteswissenschaften (einschließlich Philosophie/Theologie), Mathematik, Rechtswissenschaft (Jura) und Medizin verstanden. Seit der frühen Neuzeit ist dieses Repertoire durch die Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ergänzt worden. Ist die Universität noch in traditioneller Weise organisiert, verfügt sie über die entsprechenden Fakultäten. Eine Volluniversität besitzt in aller Regel das Recht, auch in allen diesen Fächern Promotionen und Habilitationen durchzuführen. Aufgrund der Sonderentwicklung der deutschen Hochschulen mit der frühen Verselbständigung der Technischen Hochschulen (TH) schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts werden die Ingenieurwissenschaften in Deutschland nicht immer als notwendiger Bestandteil einer Volluniversität angesehen. Der Begriff Volluniversität ist damit allein über das Spektrum der an einer Hochschule angebotenen Fächer definiert und sagt nichts über die Qualität in den einzelnen Fächern oder des Studiums aus.
Die Universität Greifswald gilt als kleinste Volluniversität Deutschlands.[1]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Uni Greifswald wird erstmals von einer Frau geleitet. In: MOZ.de, 25. Januar 2013.