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Immissionsschutz

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Immissionsschutz ist ein Begriff aus dem deutschen Umweltrecht und dient dem Schutz vor schädlichen Immissionen. In Deutschland hat der Immissionsschutz vor allem chemische und physikalische Wirkungen, die sich über das Medium Luft ausbreiten, zum Gegenstand. Dazu gehören Luftschadstoffe und Lärm. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet seit 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Definition im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz § 3 Absatz 2

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