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Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander und somit zum Beispiel auch das Verwaltungsrecht.
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