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Transsexualität

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Transsexualität (von lateinisch trans „hinüber, jenseits“) ist ein umstrittener Begriff für die unvollständige Identifikation eines Menschen mit der bei der Geburt vorgenommenen Zuweisung und dem durch Erziehung geprägten sexuellen Verhalten als Mann oder Frau. Die Ursachen für diesen Zustand können genetisch oder auch hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) bedingt sein. Es kann bei der betroffenen Person demzufolge der Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen entstehen. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Transsexualität „der Wunsch, als Angehöriger eines anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden“.[1] In Deutschland legt das Transsexuellengesetz seit 1981 (TSG) die Voraussetzungen fest, unter denen Transsexuelle eine Änderung des Vornamens oder des Personenstands beantragen können. Am 7. Mai 2013 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes. Seit dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.[2]

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. F64.0 Transsexualism. In: ICD-10 Version:2016. World Health Organization, 2016. Abgerufen am 8. Oktober 2019. (en)
  2. Heribert Prantl: Geschlechter im deutschen Recht: Männlich, weiblich, unbestimmt. In: Süddeutsche Zeitung. 16. August 2013, abgerufen am 9. September 2020.