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Totalitäre Demokratie

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Totalitären Demokratie (auch Messianische Demokratie) bezeichnet eine totalitäre Entartung des ursprünglichen Demokratiegedankens. Obwohl der Begriff den Terminus "Demokratie" enthält, sind als totalitäre Demokratie bezeichnete politische Systeme keine oder zumindest keine funktionierenden Demokratien mehr.


Der Begriff wurde durch den jüdischen Historiker Jacob Talmon , der die Ansicht vertrat, daß der moderne Messianismus aus der französischen Revolution hervorgegangen ist. Hierbei betonte er die Ähnlichkeiten zwischen dem Jakobinismus und dem Stalinismus und prägte die Begriffe Totalitäre Demokratie und Politischer Messianismus. Die totalitäre Demokratie basiert auf der Annahme einer alleinigen und ausschließlichen Wahrheit in der Politik. Die politischen Institutionen müssen durch einen funktionierenden Rechtsstaat im Zaum gehalten werden. Eine solche Kontrolle versagt, wenn die vorgeblichen Kontrollmechnismen ihrerseits unmittelbar abhängig sind vom herrschenden politischen System.

„Die totalitäre Demokratie ist eine institutionelle Unmöglichkeit. Wenn es keinen dem öffentlichen Zugriff entzogenen Privatbereich gibt, kann die Artikulation und Organisation von Opposition nach Belieben reguliert werden. Die jeweilige Mehrheit kann die jeweilige Minderheit politisch entrechten, und das in einem Prozess, der erst dann endet, wenn diktatorische Verhältnisse herrschen.“

Oscar W. Gabriel, Everhard Holtmann: Handbuch Politisches System der BRD, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, S. 103

Talmon argumentierte, daß Rousseaus Standpunkt am besten als Totalitäre Demokratie verstanden werden könne. Seine Philosophie verstehe sich „nur im Ziel und der Erlangung eines absoluten kollektiven Zwecks“. So sagt Rousseau, daß Demokratie unmöglich und nur für Götter gemacht sei. Demokratie im Wortsinne habe nie existiert.[1] Bereits in seinem Erziehungsroman „Emil oder über die Erziehung“ postulierte Rousseau einen radikal neuen Erziehungsstil, der letztlich zum Ziel hat, einen neuen Menschen zu erschaffen.


Anwendung auf die Bundesrepublik Deutschland

Der Begriff Totalitäre Demokratie wurde gelegentlich auf das politische System in Westdeutschland angewendet. Dort sei durch ein geschlossenes System (etablierte Parteien CDU/CSU und SPD) ein Kartell entstanden, das der Kontrolle durch das Volk als angeblichem Souverän völlig entzogen ist. Diese Entdemokratisierung zeige sich unter anderem an der großen Kluft zwischen der von den etablierten Parteien vertretenen Positionen und der im Volk vertretenen Ansichten in in vielen entscheidenden Themen (z. B. Auslandseinsätze der Bundeswehr, die ESM-Verträge, die außenpolitische Nähe zur USA und Israel).

In diesem Zusammengang hat der Begriff Ähnlichkeit zum Begriff der Post-Demokratie, die ebenfalls zur Charakterisierung des politischen Systems der BRD sowie anderer europäischer Staaten angewendet werden.

In ihrem 1956 erschienenen Werk „Totalitarian Dictatorship and Autocracy“ definierten die Politologen Carl Joachim Friedrich und Zbigniew Brzezinski sechs konstitutive Merkmale totalitärer Systeme:

  1. eine umfassende, allgemeinverbindliche, auf Schaffung einer neuen Gesellschaft (stark utopische und z.T. religionsähnliche Elemente) ausgerichtete Ideologie mit Wahrheitsanspruch (Offenkundigkeit)
  2. eine einzige, hierarchisch organisierte Massenpartei (neuen Typs), die mit dem Staat identisch ist (Partei = Staat), oder ihn zumindest bestimmt (Blockparteien)
  3. ein physisches und/oder psychisches Terrorsystem: Kontrolle und Überwachung durch Geheimpolizei
  4. das nahezu vollständige Monopol der Massenkommunikationsmittel
  5. das nahezu vollständige Monopol der Anwendung der Kampfwaffen
  6. eine zentrale, bürokratisch koordinierte Überwachung und Lenkung der Wirtschaft

Je mehr Merkmale zutreffen, desto klarer ist die Zuordnung zu einer Totalitären Demokratie.

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia




Literatur

  • Uwe Backes (Hg.) Jacob Talmon: „Die Geschichte der totalitären Demokratie“

Einzelnachweise

  1. vgl.: Karl Adolf Dock: „Revolution und Restauration über die Souveränität. Eine weitere Quellensammlung über den Begriff der höchsten Gewalt und zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Staatstheorien“, 1900, S. 261 (PDF-Datei) Vorlage:Verweis