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Selbstbestimmungsrecht der Völker
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein wichtiger Teil des Völkerrechts. Es umfasst die Rechte eines Volk, über seinen politischen Status, sein Staatsgebiet und seine wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dazu gehört auch seine Freiheit von Fremdherrschaft. Das Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es den einzelnen Volksgruppen, gemeinsam eine Nation bzw. einen eigenen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen. Der Begriff entwickelte sich aus dem Recht der Volkssouveränität seit dem 18. Jahrhundert.[1] Es führt oft dazu, dass sich ethnische Minderheiten eines Staates einem anderen Staat anschließen. Der Erste Weltkrieg - ausgelöst durch das Attentat von Sarajewo - spielte in Europa eine wesentliche Rolle in der Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts. Vor diesem geschichtlichen Hintergrund wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch manchmal als eine Form des Nationalismus bezeichnet.[2]
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