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Psychisch-Kranken-Gesetz

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Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.

So heißt es in Nordrhein-Westfalen (NRW): „Dieses Gesetz regelt die Anordnung von Schutzmaßnahmen durch die untere Gesundheitsbehörde, soweit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer auf Grund einer psychischen Krankheit bestehen, [...]."[1] In einigen Ländern wird die Bezeichnung Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG verwendet. Eine Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen ist in den meisten Ländern nur in den Fällen von Suizidgefahr oder bei erheblicher Gefahr für die eigene und für die Gesundheit anderer Personen zulässig.

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  1. § 1 Absatz 2 PsychKG NRW