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Politisches System der Schweiz
Das Politische System der Schweiz ist weltweit - mit teilweiser Ausnahme einiger US-Bundesstaaten wie Kalifornien - relativ einmalig insofern, als die Bürgerinnen und Bürger mit Schweizer Bürgerrecht mittels Volksabstimmungen die Gesetzgebung des Landes bestimmen können. Die Schweiz kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef, auch wenn es dort die Amtsbezeichnung Bundespräsident gibt.
Durch die Volksabstimmung kommt entweder ein sog. Gesetzesreferendum mit einer Zahl von 50'000 Unterschriften binnen eines vorgegebenen Zeitraums gegen ein vom Parlament erlassenes Gesetz zustande oder dann eine sog. Verfassungsinitiative mit 100'000 Unterschriften binnen eines vorgegebenen Zeitraums zustande kommt, womit Regierung und Parlament verpflichtet werden, im Sinne der Erfüllung dieser Initiative gesetzgeberisch tätig zu werden.
In der Regel werden die Stimmberechtigten - nebst natürlich den Wahlen - vier Mal im Jahr an die Urnen gerufen, um über solche Initiativen und Referenden oder auch von Regierung und Parlament vorgeschlagene Verfassungsänderungen abzustimmen, wobei stets auch Geschäfte, welche in allen Kantonen, Städten und Gemeinden auf ca. die selbe Weise behandelt werden, verabschiedet werden dürfen.
Dieses politische System wird oft auch als Modell für eine Direkte Demokratie bezeichnet. Noch direkter bestimmt wird die Politik auf Gemeindeebene in den Gemeindeversammlungen oder in einigen kleineren Kantonen in den Landsgemeinden, wo nicht nur ja oder nein gestimmt wird, sondern auch Änderungsanträge aus dem Plenum eingebracht werden können, über die dann abgestimmt wird; das betrifft hier auch den Finanzhaushalt. Solche Formen der Direkte Demokratie gibt es auf kommunaler Ebene teilweise auch in der Bundesrepublik Deutschland. Sie kommt dem System relativ nahe, welches der Schweizer Aufklärer Jean-Jacques Rousseau im 18. Jahrhundert auch für Staaten vorschlug.
Beispiele
Die Effizienz der direkten Demokratie zeigt sich zum Beispiel daran, dass es in den 1990er Jahren mit Zustimmung des Volkes und trotz des Einflusses von Interessengruppen gelungen ist, drastische Massnahmen zur Begrenzung des staatlichen Defizites und der Ausgaben sowie einen Schuldenabbau durchzusetzen (Schuldenbremse).[1]
Die Schweiz hat 2009 in einer Volksabstimmung beschlossen, dass sie bei ihren Moscheen keine Minarette duldet (Schweizer Minarettstreit).
Zur Verkehrspolitik gab es zwei Volksinitiativen, die sich gegen die Regierungspolitik in Basel seit 2010 richteten. Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von gut 53 Prozent wurde daraufhin ein Gesetz angenommen, das die rot-grüne Verkehrspolitik bestätigte.[2]