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Schuldenbremse
Als Schuldenbremse werden Maßnahmen der Finanzpolitik, insbesondere Bestimmungen in der Verfassung und in völkerrechtlichen Verträgen zur Begrenzung staatlicher Haushaltsdefizite bzw. Staatsschulden bezeichnet. Schuldenbremsen verpflichten Regierungen und Parlamente außerdem, bestimmte Verschuldungsgrenzen einzuhalten. Teilweise bestimmen sie auch, eine vorübergehende Verletzung dieser Vorgaben nachträglich auszugleichen.
Beispiele
- 2001: Nach einer Volksabstimmung trat im Dezember 2001 die Schuldenbremse in der Schweiz in Kraft.
- 2009: In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine entsprechende verfassungsrechtliche Regelung zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismuskommission beschlossen.
- 2012: Die Schuldenbremse wurde durch ein Gesetz[1] in den Artikeln 81, 97, 117 und 119 der Verfassung Italiens verankert.[2]
Literatur
- Heinz-J. Bontrup: Der diskreditierte Staat. Alternativen zur Staatsverschuldung und zu Schuldenbremsen. PAD Pädagogische Arbeitsstelle Dortmund, Bergkamen 2012, ISBN 978-3-88515-238-5
Weblinks
- CEP Studie: Anforderungen an die Sanierung der Euro-Staaten (PDF; 119 kB)
- Kein Wachstum auf Pump? Wie Merkel & Co. entscheidende Fragen nicht stellen
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Legge costituzionale 1/2012 („Introduzione del principio del pareggio di bilancio nella Carta costituzionale“).
- ↑ PDF des Volltextes (deutsche Übersetzung) und documenti.camera.it: Modifiche agli articoli 97, 117 e 119 della Costituzione, concernenti il rapporto tra l’ordinamento italiano e l’ordinamento dell’Unione europea A.C. 298 (pdf, 10. Oktober 2018).