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Pfändungsschutzkonto
Das Pfändungsschutzkonto ist das Girokonto einer natürlichen Person in der Bundesrepublik Deutschland, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über einen monatlichen Freibetrag ermöglicht.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein privat oder gewerblich genutztes Konto bei einer Bank oder Sparkasse handelt. Es kann jedoch nur im Guthaben geführt werden, ein Kredit ist daher nicht möglich. Eine natürliche Person darf nur ein P-Konto führen.
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Siehe
Weblinks
- Informationen auf der Webseite einer Hamburger Anwaltskanzlei
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Informationen zum Kontopfändungsschutz auf der Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft