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Parastaat (Landnahme)

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Parastaat oder parastaatliche Struktur durch Landnahme (aus altgriechisch para = bei, entlang, neben, von der Norm abweichend) bezeichnet in der Rechts- und Politikwissenschaft einen Herrschaftsverband, der durch Enteignung der staatlichen Souveränität entsteht.[1]

Diese können in bestehenden Staaten, die sich beispielsweise im Prozess des Zerfalls befinden, oder in schwachen Staaten von einem Teil der Bevölkerung gebildet werden, die diesen Staat nicht anerkennen oder ihm ablehnend gegenüberstehen.

Bei diesen Vorgängen kann die Landnahme eines Parastaates faktisch durch militärische Gewaltausübung oder die Anwendung juristischer Mittel durchgesetzt werden.

Quellen

Andere Lexika

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Autoren: J budissin, Modzzak, MBq, 1001, Papa1234