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Neutralität der Schweiz

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Die Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Grundsätze der Außenpolitik des Alpenlandes. Sie bedeutet vor allem, dass sich die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten und auch nicht an militärischen Bündnissen beteiligt. Weitergehend hat diese Neutralität auch das Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Folge. Dementsprechend gehört die Schweiz nur einigen überstaatlichen Organisationen an wie z.B. der OECD.

Diese Neutralität ist im Grundsatz selbstgewählt, dauernd und bewaffnet. Sie wird nicht als Selbstzweck, sondern wurde immer als ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik verstanden. Inhalt und Tragweite der schweizerischen Neutralität haben sich hingegen im Laufe der Geschichte immer wieder stark gewandelt.

Das Prinzip der Neutralität (Nichteinmischung und in neuer Zeit auch militärische Bündnisfreiheit) wird in der Schweiz informell seit einer Schlachten-Niederlage von 1515 (Schlacht bei Marignano) - nach einer Phase expansiver Machtpolitik - angewandt und wurde dem Land 1815 vom Wiener Kongress auch völkerrechtlich zugesprochen. Man hielt sich in der Folgezeit sowohl im Ausland wie in der Schweiz z.B. während des deutsch-französischen Kriegs im 19. Jahrhundert wie in den beiden Weltkriegen daran. Für Hitler hatte das im Zweiten Weltkrieg allerdings wenig mit Einhaltung von Völkerrecht zu tun, sondern einzig mit militärstrategischen und geopolitischen Erwägungen. Die Gebirgszüge der Alpen bedeuten ein gewisses militärisches Hindernis, und ein potentieller Angreifer hätte es sehr schwer gegen die Einheimischen.

Ein zunehmend internationaler Streitpunkt sind Waffenlieferungen an andere Länder.

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