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Neutralität Österreichs

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Die Neutralität Österreichs ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 ein grundlegendes Element in der Außenpolitik des Staates Österreich. Zudem war es eine wichtige Bedingung, um nach dem Zweiten Weltkrieg ein souveräner Staat zu werden. Seit 1965 ist dieser Tag in Erinnerung daran der Nationalfeiertag des Landes. 1991 und insbesondere nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) 1995 wurde die bisherige Neutralitätspolitik obsolet. Der Begriff Neutralität ist aufgrund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen auf Bündnisfreiheit reduziert und hat hauptsächlich identitätspolitische Bedeutung; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein. Die Neutralität wurde zudem durch weitere seither beschlossene neue Verfassungsbestimmungen teilweise aufgehoben. 1994 ist Österreich der sogenannten NATO-Partnerschaft für den Frieden beigetreten und nimmt auch an NATO-Manövern teil. Ein immer wiederkehrender Streitpunkt in der österreichischen Politik sind Waffenlieferungen an andere Länder.

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