Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Miete

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Miete ist eine Zahlungsverpflichtung mit meist regelmäßiger Fälligkeit für die Nutzung einer Wohnung (Wohnungsmiete). Die Höhe und die Fälligkeit sind in einem Mietvertrag geregelt; dieser kann, aber muss nicht schriftlich erfolgen. Auch eine zeitliche Begrenzung - etwa bei einer Ferienwohnung - ist möglich. Wird die Wohnung oder das Haus verkauft, muss die Miete ggf. an den neuen Besitzer geleistet werden. Wird die Zahlung nicht oder nicht in vollständiger Höhe geleistet, und auch im Falle von Vertragsverletzungen ist eine außerordentliche oder sogar eine fristlose Kündigung möglich. Diese kann nach einem Urteil vom Gericht durch eine Zwangsräumung durchgesetzt werden. Gegen eine unbegründete Kündigung und gegen der Zwangsräumung kann der Mieter Rechtsmittel einlegen. Die rechtlichen Grundlagen enthält das Privatrecht, Einzelheiten dazu finden sich in § 535 bis § 580a BGB. Der Begriff wurde auch auf andere Nutzungen wie Mietwagen und digitale Produkte (siehe § 548a BGB) erweitert. Bei gewerblicher Nutzung einer Wohnung - etwa als Büro - wird meist der Begriff Pacht verwendet.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Siehe auch

Andere Lexika

  • Wolf-Eckhard Gudemann (Chefredakteur): Bertelsmann Neues Lexikon 1. Auflage. Lexikon-Institut der Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh 1995, Band 6, S. 351