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Lebensmittel

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Lebensmittel sind Substanzen, die vom Menschen aufgenommen werden, um ihn ernähren. Der Begriff Lebensmittel (früher im Süddeutschen auch: Viktualien) umfasst als Oberbegriff sowohl das Trinkwasser als auch die Nahrungsmittel.

Eine rechtliche Definition liefert zum Beispiel die EU-Verordnung Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) im Artikel 2:

„Im Sinne dieser Verordnung sind ‚Lebensmittel‘ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. […] Zu ‚Lebensmitteln‘ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.“[1]

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern für das Lebensmittelrecht gemäß Artikel 74 des Grundgesetzes (GG).[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Lebensmittelverordnung der EU (PDF; 232 kB)
  2. Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG