PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Landtag Nordrhein-Westfalen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Konstituierende Sitzung der Landtages im alten Stadttheater am 2. Oktober 1946

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist die Legislative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden. Davon sind 128 Direktkandidaten, die ihre Wahlkreise vertreten. Die restlichen Abgeordneten sind Listenkandidaten, die ihre Sitze entsprechend dem prozentualen Stimmenanteil bekommen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Direktkandidaten werden mit der Erststimme gewählt. Die Zweitstimme bestimmt maßgeblich die relative Größe der einzelnen Parteien im neuen Landtag.

Bis einschließlich 2005 hatte der Wähler, anders als bei der Bundestagswahl und den Landtagswahlen in den meisten anderen Bundesländern, nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten, die gleichzeitig im Verhältnisausgleich für die Landesliste seiner Partei zählte. Geblieben ist bisher die fehlende Trennung zwischen Exekutive und Legislative insofern, als ein Minister sein Abgeordnetenmandat behält.

Andere Lexika