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Kultusminister
Der Kultusminister ist in der Bundesrepublik Deutschland traditionell der Leiter der obersten Behörde eines Bundeslandes für den Bereich Schule und Bildung, sowie teilweise auch für die Hochschulen und kulturelle Angelegenheiten. In einigen Ländern - zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen seit 1995 - ist auch der Begriff Schulminister gebräuchlich. Der Wortteil Kultus (von lateinisch cultus) bezeichnete früher das Ministerium (Ressort) für religiöse Angelegenheiten, das zusammen mit dem Ressort Bildung in einem Bildungs- und Kultusministerium zusammengefasst war. Dieses Ressort gab es auch in anderen Ländern wie etwa in Dänemark 1848-1916 das Ministeriet for Kirke- og Undervisningsvæsenet (Ministerium für Kirchen- und Unterrichtswesen), auch Kultusministeriet genannt. In Österreich hieß es ab 1849 ebenfalls Kultusministerium, von 1867 bis 1919 Ministerium für Kultus und Unterricht.