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Kriminalkommissar

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Kriminalkommissar (englisch Police and crime commissioner,[1] französisch Commissaire de police) ist eine Amtsbezeichnung bei der Polizei im Bereich der Kriminalistik. Beamte dieser Laufbahn im Vorbereitungsdienst führen in Deutschland die Dienstbezeichnung Kriminalkommissaranwärter. Sie werden dann meist als „Polizeihauptmeister“ in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 (Gehobener Dienst) eingereiht und in allen deutschen Bundesländer bei der Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft eingesetzt. Die nächsthöheren Dienstbezeichnungen lauten „Oberkommissar“ (BesGr A 10) und „Hauptkommissar“ (BesGr A 11). In der Umgangssprache wird oft nur die Kurzform Kommissar verwendet. In Österreich gibt es den Begriff Kommissariat, aber nicht den Kommissar, sondern stattdessen den Inspektor. Durch Literatur und Filme, insbesondere Kriminalromane entstand ein bestimmtes Berufsbild.

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