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Israelitische Religionsgemeinschaft Baden

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Die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden K.d.ö.R ist ein Zusammenschluss von jüdischen Gemeinden in Baden. Das Verhältnis zwischen Baden-Württemberg und dem Landesverband jüdischer Gemeinden wurde in einem Staatskirchenvertrag geregelt.

Er ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland und umfasst heute 10 Gemeinden mit 5000 Mitgliedern (Stand 31.12.2007). So gehören der IRGB in Baden die jüdischen Gemeinden von Baden-Baden, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim und Pforzheim an.[1] Eine Besonderheit gilt für Villingen-Schwenningen und für Rottweil:ref>http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.681.html</ref> Sowohl die im November 2001 gegründete Jüdische Gemeinde für Villingen-Schwenningen und Schwarzwald Baar e.V als auch die im Dezember 2002 gegründete Israelitische Kultusgemeinde Rottweil[2] gehören zur Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, obwohl sich die Städte Villingen-Schwenningen und Rottweil im Gebiet von Württemberg befinden.

Vor der Shoa gehörten zum Beispiel noch die Gemeinden von Müllheim, Sulzburg, Ihringen, Kippenheim, Ettlingen, Eppingen, Bruchsal, Rastatt, Breisach zu dem jüdischen Landesverband in Baden an. 1809 wurde erstmals die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden gegründet. 1862 gab es 24099 Juden in Baden. Der Dachorganisation gehörten damals in 221 Orten 123 selbstständige jüdische Gemeinden und viele Filialgemeinden der IRGB an. 1933 gab es noch 20617 Juden in Baden. Am 22. Oktober 1940 erfolgte die Deportation der Badener Juden nach Gurs[3].

Die jüdische Gemeinde in Konstanz verklagte 2006 den jüdischen Landesverband in Baden. Gegenstand der Klage war der Wunsch der jüdischen Gemeinde nach Zahlung von Zuschüssen sowohl für die Gemeindearbeit als auch zum Bau der Synagoge. Diese Zuschüsse sollten von der jüdischen Dachorganisation in Baden gezahlt werden. Diese verweigerte die Zahlung und verwies auf den Streit mit der jüdischen Gemeinde in Konstanz. Inhalt des Streites waren zum Beispiel die Bewirtschaftung der bereits gezahlten Mittel. Weiterhin beanspruchte die IRGB ein Grundstück, das die Stadt Konstanz der jüdischen Gemeinde geschenkt hatte um dort die neue Synagoge zu Konstanz zu errichten [4]

Der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschied am 27.02.2007 [5]:" Sowohl die laufenden Zuschüsse für die Gemeindearbeit als auch die Zuschüsse zum Bau der Synagoge könne die Klägerin allein aufgrund „inner-kirchlicher„ Rechtsbeziehungen verlangen. Deshalb habe über den Streit ausschließlich das Schieds- und Verwaltungsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland zu entscheiden. "

Einzelnachweise

Weblinks