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Haupteisenbahnstrecke
Haupteisenbahnstrecke sind Eisenbahnstrecken, die im Gegensatz zu Nebenstrecken das Grundnetz im Verkehrssystem darstellen. In Europa ist eine Haupteisenbahnstrecke gemäß der Umgebungslärmrichtlinie eine Schienenstrecke mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr.[1] Der EU-Kommission sollten bis zum 30. Juni 2005 alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60 000 Zügen pro Jahr gemeldet werden. Diese Meldung soll alle fünf Jahre aktualisiert werden.[2] In Deutschland ist eine Definition von Haupt- und Nebenbahnen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) festgelegt, wobei mit der Neufassung der Betriebsordnung (BO) von 1958 die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Hauptbahnen auf 140 km/h angehoben wurde.[3] Die Haupteisenbahnstrecken in Deutschland gemäß der Umgebungslärmrichtlinie werden vom Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht;[4] sie berücksichtigen den Personen- und Güterverkehr, sofern er auf Strecken der Deutschen Bahn AG erfasst wird.[5]
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002], Artikel 3, Absatz o
- ↑ siehe a.a.O. Artikel 7, Nummer 1, Absatz 2
- ↑ Rolf Rückel: InterCity. Zwei-Stunden-Takt auf der Schiene. In: Deutsche Bundesbahn (Hrsg.): DB Report 72. Hestra-Verlag, Darmstadt 1972, ISBN 3-7771-0119-2, S. 197–200.
- ↑ https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de
- ↑ https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html