PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Glücksspielstaatsvertrag

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland - kurz GlüStV - in Kraft. Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßte die von den Länderparlamenten ratifizierte Entscheidung für diesen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die Länder haben somit ein zeitgemäßes Regelwerk mit einer starken Stellung des gemeinwohlorientierten staatlichen Glücksspiels geschaffen. Sinn des Staatsvertragsmodells ist es, einen verantwortungsvollen Ordnungsrahmen für das Produkt Glücksspiel zu schaffen. Ordnungsrechtliches Ziel ist es, ein ausreichendes Angebot für sicheres und seriöses Glücksspiel sicherzustellen sowie Spieler- und Jugendschutz zu sichern. Der GlüStV war in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Am 31. Dezember 2011 trat er jedoch wieder außer Kraft, da die Ministerpräsidenten der Länder seine Fortgeltung über dieses Datum hinaus nicht beschlossen hatten.

Einzelne Maßnahmen

Der neue Glücksspielstaatsvertrag legt den Buchmachern höhere Steuerabgaben auf. Diese werden in Form von schlechteren Auszahlungsquoten weitergegeben. Gleichzeitig sollen zum Ausgleich Mittel für den Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gesichert werden. Mit dem neuen GlüStV ist für das Spielen im Internet u. a. ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler von max. 1.000,00 Euro im Monat vorgesehen. Das parallele Spielen von Lotterien im Internet, die öfter als zweimal die Woche veranstaltet werden, ist unzulässig. Es ist im Hinblick auf den GlüStV zu beachten, das gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen. Außerdem dürfen Spieler nicht mehr als maximal 1 Euro pro Runde setzen.[1] Zudem können wissenschaftliche Projekte im Rahmen der Glücksspielforschung finanziell unterstützt werden. Rechtsgrundlage dafür ist § 27e Abs. 3 GlüStV.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Die Behörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt wird als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Inkrafttreten des GlüStV Aufgaben der Glücksspielaufsicht wahrnehmen, z. B. die Beobachtung des Glücksspielmarktes und die Glücksspielforschung. Außerdem ist sie für die Führung der zentralen Spielersperrdatei, der Limitdatei sowie der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet zuständig.

Kritik

Die Vorsitzende des Fachverbandes zur Glücksspielsucht kritisierte, dass nicht genug mit Suchtexperten bei der Reform zusammengearbeitet wurde.[2] Des Weiteren bemängelte sie, dass die Glücksspielbranche nicht ausreichend an den Folgekosten, die durch Spielsucht ausgelöst werden kann, beteiligt wird.[3]

Literatur

  • Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag, § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
  • Martin Pagenkopf: Der neue Glücksspielstaatsvertrag. Neue Ufer, alte Gewässer. In: Neue Juristische Wochenschrift. Bd. 65, Nr. 40, 2012, S. 2918–2924.

Einzelnachweise

Andere Lexika