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Gerichtsmedizin
Die Gerichtsmedizin oder Rechtsmedizin (nach dem lateinischen Begriff medicina forensis auch forensische Medizin), bis 1969 Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse in der Kriminalistik und im Strafrecht sowie die Vermittlung rechtswissenschaftlicher Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege) abgetrennt hatte. Zu den traditionell wichtigsten Aufgaben der Rechtsmedizin gehören im Falle eines Todes von Menschen die Bestimmung von Todeszeitpunkt und Todesursache.
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