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Friedhofsmauer
Ein Friedhof ist immer ein abgeschlossener Bezirk. Eine Friedhofsmauer, oder eine andere Abgrenzung, hat den Zweck Unbefugten ein Eindringen in den Friedhof zu erschweren. Zum einen sollen freilaufende Tiere, die den Boden durchwühlen können, ferngehalten werden, zum anderen Grabräuber, oder Menschen, die die Totenruhe stören und das Gedenken an die Verstorbenen verunglimpfen. Gleichzeitig schirmt die Friedhofsmauer den Besucher des Friedhofes von der störenden Welt des Alltags, ab um Andacht und Besinnung zu ermöglichen. Hierfür ist allerdings eine Mindesthöhe der Mauer von 1,70 m erforderlich. Zuletzt ist die sorgsame Gestaltung der Friedhofsmauern auch ein Ausdruck der Wertschätzung und Feierlichkeit des Ortes selbst. Friedhofsmauern sind in Deutschland seit dem Mittelalter belegt. Vereinzelt wurden Sie auch als Wehrfriedhöfe gestaltet, die Schutz in Kriegszeiten boten.
Literatur
- Rudolf Pfister: Die Friedhofs=Fibel, München 1952
- Heiko K.L. Schulze: … darauf man mit Andacht gehen kann, Historische Friedhöfe in Schleswig-Holstein, Heide 1999
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Rote Fingur angelegt am 25.03.2011 um 14:36,
Alle Autoren: Hyperdieter, He3nry, Rote Fingur
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