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Feinstaub

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Als Feinstaub werde kleine, feste, lungengängige Teilchen bezeichnet. Sie entstehen hauptsächlich bei der Verbrennung von festen und flüssigen Brenn- und Treibstoffen (Kohle, Holz, Diesel, Benzin, Heizöl), durch Abrieb von Reifen und Bremsen der Straßenfahrzeuge, bei industriellen Prozessen und in der Landwirtschaft durch Rekombination von Ammoniakemissionen. PM10 sind alle Staubteilchen mit einem Durchmesser von kleiner als 10 Mikrometer (10 µm, zehn Tausendstelmillimeter, 10 * 10-6 Meter). Sie können aufgrund ihrer Kleinheit tief in die Lunge eindringen und gelten als krebserregend. Es gilt als statistisch erwiesen, dass ein gewisser Anteil von verkürzter Lebenserwartung einer Population auf Feinstaub zurückzuführen ist.

Mit 24.000 Tonnen stammte 2005 der überwiegende Teil der Feinstaubemissionen in Deutschland aus privaten Heizungen, die der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) unterliegen und überwiegend mit Holz betrieben werden. Die Emissionen aus den Abgasen des Straßenverkehrs (nur Verbrennung) lagen bei 22.700 Tonnen.[1] Seit 2010 gilt in der EU für PM10 ein Grenzwert von 40 μg pro Kubikmeter Luft: Dieser darf pro Jahr und Messpunkt an höchstens 35 Tagen überschritten werden.

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Einzelnachweise

  1. Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen. Hintergrundpapier des Umweltbundesamts, März 2006.