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Familienzuschlag

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Familienzuschlag ist ein Begriff aus dem deutschen Beamtenrecht. Zur Besoldung gehört ein Familienzuschlag, der für annähernd gleiche Lebensverhältnisse für Besoldungsempfänger unabhängig von der Anzahl der Kinder sorgen soll. Er gehört zum verfassungsrechtlich verankerten Alimenationsprinzip. Bis 1997 wurde der Familienzuschlag Ortszuschlag genannt, obwohl bereits 1971 die regionale Differenzierung durch Ortsklassen als ein Teil des Ortszuschlags entfallen war. Historisch erhielten die Besoldungsgruppen mit dem höheren Grundgehalt einen höheren Ortszuschlag, wohingegen heute weitgehend der gleiche Familienzuschlag unabhängig von der Besoldungsgruppe gezahlt wird – mit leichter Erhöhung für niedrige Besoldungsgruppen.

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