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Beamtenrecht

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Das Beamtenrecht (auch Beamtenprivileg) in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der staatlichen Beamten. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Ein wesentliches Element ist die Anstellung des Beamten auf Lebenszeit, was ab der Vollendung des 27. Lebensjahres möglich ist. Damit wird auch zugleich seine Altersversorgung als Pension gesichert. Die damit verbundenen Vorteile - meist als Privilegien bezeichnet - werden seit langem kritisert.[1] Einschränkend muss der Beamten lediglich hinnehmen, dass er kein Streikrecht hat.

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